Mit dem Nein der Hamburger:innen zur Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele stellt sich diese eine zentrale Frage. Befürworter:innen der Bewerbung sahen in den Spielen eine Chance, Hamburg zur „barriereärmsten Metropole Deutschlands“ zu machen. Viele Menschen mit Behinderungen sahen diese Verknüpfung jedoch kritisch. So auch Klaus Wicher, Vorsitzender des SoVD Hamburg: „Barrierefreiheit ist kein Projekt für ein Großereignis, sondern ein Menschenrecht.“ Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 ist Hamburg verpflichtet, Barrieren abzubauen und gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen, völlig unabhängig von sportlichen Großveranstaltungen.
Nach dem Referendum erklärte die Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank, die Spiele hätten wichtige Infrastrukturprojekte beschleunigen können. Gleichzeitig betonte sie, dass der Senat seine Vorhaben auch ohne die Spiele weiterverfolgen werde. An diesem Versprechen muss sich die Politik nun messen lassen.
Im Hamburger Koalitionsvertrag haben SPD und Grüne das Ziel formuliert, Hamburg zur Inklusionsmetropole zu entwickeln. Dies soll zum Beispiel durch folgende Maßnahmen geschehen:
- die Fortführung des Hamburger Partizipationsfonds zur Unterstützung von Mitbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
- den konsequenten Abbau von Barrieren im öffentlichen Gebäudebestand
- das Angebot von mehr barrierefreien Wohnungen
- den Ausbau digitaler Barrierefreiheit in der Verwaltung (z.B. durch vermehrte Angebote in Leichter Sprache)
- die Einrichtung von „Toiletten für alle“ in den Bezirken
- die Weiterentwicklung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Der SoVD Hamburg wird diesen Prozess weiterhin kritisch begleiten und darauf achten, dass aus Ankündigungen konkrete Verbesserungen folgen. Für Klaus Wicher, Landesvorsitzender des SoVD Hamburg, steht fest: „Eine inklusive Stadt entsteht nicht durch ein Großereignis, sondern durch verlässliche Politik, ausreichende Investitionen und die konsequente Beteiligung von Menschen mit Behinderungen. Sie haben Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe.“
