Ihre Krankenkasse bewilligte der 88-Jährigen daraufhin den Einbau einer Sitzbadewanne. Doch ihr Vermieter, die SAGA Unternehmensgruppe, hat die Seniorin über ein Jahr lang immer wieder vertröstet.
„Ein Mieter hat einen Rechtsanspruch auf diese Maßnahme, wenn sie wegen einer Behinderung erforderlich ist. Nur wenn der Vermieter beweisen kann, dass sein Interesse höher wiegt, kann er den Umbau verweigern. In diesem Fall bleibt der Seniorin nur der Rechtsweg“, erläutert SoVD-Landeschef Klaus Wicher den NDR-Reportern.
Dass die SAGA den Badumbau ignoriert, ist für ihn unverständlich: „Diese Hinhaltetaktik ist unzumutbar, vor allem, weil es sich nur um eine kleine Maßnahme handelt. Grundsätzlich sollte man vier bis sechs Wochen nach der Beantragung beim Vermieter nachfragen, wie die Dinge stehen. Kommt da keine Reaktion, kann man eine Frist zur Stellungnahme setzen und eventuell mit einer Klage oder Abgabe an den Mieterverein drohen.“ Weiterhin gibt er zu bedenken:
- Schon bei der Antragstellung sollten Mieter die Art und den Umfang sowie den Beginn und die voraussichtliche Dauer der Maßnahme darlegen.
- Vereinbaren Sie für den Fall eines Auszugs keinen Rückbau! Denn jede barrierefreie Maßnahme bedeutet eine Wertverbesserung für den Eigentümer.
Der Fall sorgt für Schlagzeilen: Am Montag, 7. Oktober, um 20:15 Uhr war das Thema im Programm des Wirtschafts- und Verbrauchermagazins „Markt“ des Norddeutschen Rundfunks (NDR).
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https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/markt/Aerger-um-Dusche-Troedel-beim-Umbau,markt13176.html