Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Übernahme der Heiz- und Wohnkosten von Hartz IV-Empfängern nimmt Klaus Wicher, 1. Landesvorsitzender des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Hamburg, erneut zum Anlass, deutlich mehr Anstrengungen im sozialen Wohnungsbau zu fordern.
Das BVerfG hatte vor wenigen Tagen einen Beschluss veröffentlicht, der Jobcentern gestattet, diese Kosten auf einen Betrag, der für vergleichbare Wohnungen im unteren Preissegment üblich ist, zu begrenzen. Geklagt hatte eine Frau, die Grundsicherung vom Staat bezieht. Das Jobcenter hatte die Miet- und Heizkosten für ihre 77 Quadratmeter große Wohnung zunächst ganz, später nur noch teilweise übernommen. Die Frau klagte auf vollständige Kostenübernahme und scheiterte nun damit.
SoVD Landeschef Wicher sieht zwar, dass Hamburg Menschen in Stadtteilen, in denen weniger als 10 Prozent der SGB II/XII Leistungsberechtigten wohnen, einen Zehn-Prozent-Zuschlag auszahlt, weil dort die Mieten besonders hoch sind. Dazu gehören Stadtteile wie Harvestehude, Blankenese und Uhlenhorst: „Man darf aber nicht vergessen, dass Wohnen in ganz Hamburg teuer ist, auch in früher noch günstigen Stadtteilen, beispielsweise in Barmbek, St. Pauli oder Steilshoop. Menschen in Grundsicherung, die hier große Wohnungen haben, können nur schwer etwas Günstigeres finden. Sie haben von dieser Regelung nichts.“ In Hamburg bedeutet es beispielsweise für einen Single im Leistungsbezug, dass er für eine angemessene Wohnung von maximal 50 qm zusätzlich Betriebskosten von 1,30 Euro pro qm maximal 463,50 Euro ausgeben darf. In Hamburg sind freie Wohnungen mit einer Nettokaltmiete von unter 7,50 Euro pro qm allerdings nur sehr rar gesät. Wicher plädiert deshalb dafür, den Begriff „Angemessenheit“ beim Wohnraum neu zu definieren und eine bedarfsgerechte Grenze für Kosten der Unterkunft und Heizung zu ermitteln.
Einen guten Weg hat Hamburg schon bei der Bekämpfung von Obdachlosigkeit eingeschlagen. Die Stadt übernimmt für sie grundsätzlich ohne besondere Begründung bis zu 15 Prozent mehr Mietkosten. Suchen diese Menschen sechs Monate oder länger vergeblich ein Dach über dem Kopf, können sogar Kosten bis zu 30 Prozent über dem anerkannten Höchstwert übernommen werden. „Dies ist aus unserer Sicht eine sinnvolle Förderung, denn damit steigen die Chancen, aus der Obdachlosigkeit zu kommen“, so Wicher.