„Angesichts der hohen Zahl unbearbeiteter Fälle hat der SoVD gefordert, die Sozialgerichte Hamburgs mit mehr Personal auszustatten. Nur so bekommen Menschen, die von sozialer Not betroffen sind, Rechtssicherheit. Wir freuen uns, dass acht zusätzliche Richter bis Ende 2015 ihre Arbeit aufnehmen sollen - drei von ihnen an Sozialgerichten“, sagt Klaus Wicher, 1. Landesvorsitzender SoVD Hamburg.
Er verweist aber darauf, dass der Senat selbst den Engpass nicht erkannte: „Bedenklich ist, dass der Senat bei Missständen nur reagiert, wenn er von außen Druck bekommt. Dies ist kein gutes Omen. Der Senat ist dem Druck von DGB, VdK und SoVD gewichen.“ Doch auch die zugesagten Stellen bedeuten für die Hamburgische Rechtswirklichkeit nur, dass der Stand der Bearbeitung gehalten werden kann. „Der Berg wächst nicht weiter. Um jedoch die aufgehäuften Fälle aus dem Rückstau heraus abzubauen, sind zwei weitere Richterstellen für je vier Jahre erforderlich“, so Wicher. Er nennt Zahlen. So sind die Sozialgerichte mit etwa 4.000 sitzungsreifen Verfahren konfrontiert. Insgesamt liegen 14.491 Klagen an (Stand: 31.7.2015). Das sind etwa 15 Prozent im Vergleich zu 2013 (12.568) mehr, während die personelle Stärkung 7,7 Prozent bedeutet. Die Zahl der Richter steigt von 39 auf 42.
Nach der Einführung der Hart-IV Reformen stieg auch in Hamburg die Anzahl der Verfahren, die an Sozialgerichten anhängig sind. „Oft geht es vor Sozialgerichten um die Existenz“. An den Hamburger Sozialgericht machen so genannte „Hartz IV-Verfahren“ etwa 40 Prozent aus. Gegenstand sind u.a. Rechtsstreitigkeiten über die Kosten von Unterkunft und Heizung, die Rechtmäßigkeit von Rückforderungsbescheiden oder Sanktionsentscheidungen aufgrund abgelehnter Arbeitsangebote. Daneben verhandeln Sozialgerichte Klagen aus dem Bereich der Renten-, Unfall- und Krankenversicherung. Wicher: „Angesichts der komplizierten Materie für Betroffene bietet der SoVD Beratung zum Sozialrecht. Wir versuchen schon im Vorfeld Fragen zu klären, die Rentenversicherung, Schwerbehinderung, gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung oder gesetzliche Unfallversicherung betreffen. Wir klären über Rechte auf, informieren über Leistungsansprüche und helfen, die entsprechenden Kapitel der Sozialgesetzbücher zu verstehen und die Ansprüche durchzusetzen.“