Abgeordnete der CDU Bürgerschaftsfraktion haben einen Antrag zum Thema „Damit die Integration gelingt - Bürgergeldempfänger zu sinnvoller Tätigkeit aktivieren“ gestellt (Drucksache 22/13939), der am 17. Januar in der Bürgerschaft Thema sein wird. Zur Problemlösung trägt der populistische Duktus nicht bei, zur Stimmungsmache gegen Empfänger:innen von Bürgergeld schon.
Zum CDU-Antrag „Damit die Integration gelingt - Bürgergeldempfänger zu sinnvoller Tätigkeit aktivieren“ für die kommende Bürgerschaftssitzung gibt der SoVD Hamburg folgende Stellungnahme ab:
Die Verfasser:innen des Antrags weisen richtigerweise auf das Problem der Streichung vieler Arbeitsgelegenheiten und dem damit einhergehenden Abbau sozialer Einrichtungen in der Stadt hin. Auch dass die Stadt Hamburg sich darum kümmern sollte, diese für die Bevölkerung wichtigen Angebote zu erhalten, wird thematisiert. Dies ist ein von uns ebenfalls geforderter Weg, um bestehenden Problemen begegnen zu können.
Ohne jeden Bezug zum Abbau von Arbeitsgelegenheiten und der Aufgabe sozialer Einrichtungen wird dann ausgeführt, dass die Hamburger Jobcenter künftig Empfänger:innen von Bürgergeld die Möglichkeit einer ehrenamtlichen Tätigkeit anbieten sollen. Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert, über den Bundesrat Druck auszuüben, damit eine verpflichtende Übernahme von „Aufgaben“ rechtlich ermöglicht wird. Bislang schließt das SGB II einen solchen Ansatz aus. Mit der Übernahme einer ehrenamtlichen Arbeit sollen Empfänger:innen von Bürgergeld der Gesellschaft etwas zurückgeben und bei Migrationshintergrund ihre Integrationschancen verbessern. Wenn es sich hierbei um ein freiwilliges Angebot handelt, ist dagegen nichts einzuwenden. Die verpflichtende Übernahme ist aus Sicht des SoVD Hamburg jedoch keine Lösung, weil dies keine Brücke in den 1. Arbeitsmarkt darstellt. Vor allem die Integration langzeitarbeitsloser Menschen gelingt nur dann, wenn Betroffene ausreichend und zum Teil lange individuelle Unterstützung erhalten.
Eine Möglichkeit, auf die die Antragstellenden hätten hinweisen können, ist die Einbindung von Beschäftigungsgesellschaften (auf die sie sich an anderer Stelle beziehen), die über ausreichend Erfahrung in diesem Bereich verfügen. Hierzu gibt es eine ganze Reihe von Studien, die belegen, dass mehrstufige Hilfen Voraussetzung für gelingende Integration langzeitarbeitsloser Menschen sind.
Wir halten von solch populistischen Anträgen nichts, weil sie nicht zur Problemlösung beitragen, sondern lediglich die Stimmung aufheizen. Dies vor allem auch, weil die Jobcenter zunächst einen weiteren bürokratischen Apparat aufbauen müssten, um wie gefordert zu dokumentieren, wie viele der langzeitarbeitslosen Menschen tatsächlich ein Ehrenamt annehmen, und ob die Maßnahme den gewünschten Erfolg bringt. Gleiches gilt natürlich auch für die freiwilligen Agenturen, die im Antrag als Vermittlerinnen ins Ehrenamt genannt werden. Auch dies würde zu Mehrkosten führen.
Hinzu kommt, dass derzeit der Arbeitsmarkt gar nicht genügend aufnahmefähig ist, weil viele Unternehmen sich derzeit schwertun, mehr Menschen einzustellen. Das Ganze klingt nach einem „Arbeitsdienst“ für ohnehin schon benachteiligte Menschen, denen besser Weiterbildungsmaßnahmen, Arbeiten in Beschäftigungsgesellschaften oder Arbeitsgelegenheiten angeboten werden sollten. Damit wäre sowohl den langzeitarbeitslosen Menschen als auch der Gesellschaft mehr gedient.