Mindestlohn steigt zwei Mal
- Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro, im Juli des Jahres wird er auf 9,60 angehoben.
- Schöpft der Minijob bereits jetzt die Einkommensgrenze von 450 Euro komplett aus, wird er wegen des höheren Mindestlohns sozialversicherungspflichtig. Soll er weiter ausgeführt werden, müssen also die monatlichen Arbeitsstunden reduziert werden.
Grundsicherung
- Die Hartz-IV-Regelsätze steigen leicht.
- Ein alleinstehender Erwachsener bekommt künftig 446 Euro im Monat. Das sind 14 Euro mehr als bisher.
- Der Satz für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt um 45 Euro auf 373 Euro, Kinder bis fünf Jahre bekommen 33 Euro mehr und dann 283 Euro.
- Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren ist mit monatlich 309 Euro ein Plus von einem Euro vorgesehen.
Beitragsbemessungsgrenzen
- In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung werden im Westen bis zu einem monatlichen Einkommen von 7.100 Euro (bisher 6.900 Euro) Beiträge fällig, in Ostdeutschland bis 6.700 Euro (bisher 6.450 Euro).
- Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt zu Jahresbeginn auf bundeseinheitlich 4.837,50 Euro monatlich. Bisher lag sie bei 4.687,50 Euro.
Hilfe für Alleinerziehende
- Der bis 2022 befristete Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende wird entfristet und dauerhaft auf 4.008 Euro angehoben.
Steuererleichterung für Menschen mit Behinderungen
- Menschen mit Behinderungen können jetzt höhere Pauschbeträge geltend machen. Durch diese Pauschalen kann man es sich in vielen Fällen sparen, Fahrtkosten aufwendig einzeln nachzuweisen. So gilt bei einem Grad der Behinderung von 50 künftig eine Pauschale von 1.140 Euro, bei einem Grad von 100 sind es 2.840 Euro.
Soli-Abbau
- Für fast alle Bürger*innen fällt ab Januar der Solidaritätszuschlag weg. Weiterzahlen sollen die zehn Prozent mit den höchsten Einkommen
- Konkret bedeutet diese Änderung, dass bis zu einem Bruttoeinkommen von 61.717 Euro kein Soli fällig wird. Liegt es zwischen 61.718 und 96.409 Euro gilt ein anteiliger Solidaritätszuschlag. Wer allerdings über 96.409 Euro jährlich verdient, muss dafür nach wie vor 5,5 Prozent Einkommenssteuer zahlen.
Coronabedingte Beihilfen bleiben steuerfrei
- Die wegen der Corona-Krise gezahlte steuerbefreite Unterstützung für Arbeitnehmer von bis zu 1.500 Euro wird bis Juni 2021 verlängert. Betroffene haben mehr Zeit, diese Beihilfen zu beantragen.
- Aber: Es wird lediglich der Gewährungszeitraum verlängert, eine erneute Beantragung der Beihilfen ist nicht möglich!