„Wenn kommende Woche die aktuellen Zahlen der Hamburger Agentur für Arbeit erscheinen, werden wieder über 23.000 Langzeitarbeitslose in der Statistik stehen. Wir brauchen endlich einen sozialen Arbeitsmarkt, damit auch Langzeitarbeitslose einen Job finden und wieder Mitglied der Sozialversicherung werden. Denn sonst schieben wir das Problem weiter. Aus Langzeitarbeitslosigkeit wird Altersarmut, weil keine Beiträge gezahlt werden konnten. Das müssen wir verhindern, ohne dass es zu einer Kollision mit den geplanten Möglichkeiten zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt kommt “, sagt Klaus Wicher, 1. Vorsitzender des SoVD-Landesverbandes Hamburg.
Die Zahl langzeitarbeitsloser Menschen in Hamburg befindet sich seit Jahren mit 20.000 bis 24.000 Betroffenen auf steigendem und hohem Niveau. Auch der Aufschwung am Arbeitsmarkt ändert nichts daran. Im April 2016 sind 23.759 Menschen langzeitarbeitslos gemeldet – ein Anstieg zum Vorjahresmonat um 1,3 Prozent. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an der Gesamtzahl der Arbeitssuchenden liegt bei etwa einem Drittel. Die Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem 1. Arbeitsmarkt sind gering, oft bleiben nur prekäre Beschäftigung oder Niedriglohnsektor. Die Chancen Langzeitarbeitsloser sind auch deswegen so gering, weil sie oft mehrere Eingliederungshemmnisse haben: fehlender Schulabschluss, keine Berufsausbildung, gesundheitliche und familiäre Beeinträchtigungen, verschiedene Erkrankungen.
„Wir wollen einen öffentlich eingerichteten und geförderten sozialen Arbeitsmarkt, damit wir eine Brücke bauen in den ersten Arbeitsmarkt und keinen Übergang in die Altersarmut “, so Wicher. Der einzurichtende soziale Arbeitsmarkt ist zentraler Bestandteil eines SoVD-Konzeptes. So sollen Beschäftigungsmöglichkeiten in Betrieben, Firmen und bei Trägern im privatwirtschaftlichen, öffentlichen und gemeinnützigen Bereich entstehen, weil sie öffentlich gefördert werden. Hier ist der Hamburger Senat in der Pflicht auch in öffentlichen Unternehmen und in Behörden Stellen zu schaffen. Diese Beschäftigung ist gleichermaßen im gemeinwohlorientierten und im erwerbswirtschaftlichen Bereich möglich. Die freie Vergabe an Träger soll dann möglich sein, wenn diese sich bewährt haben sowie Tariflohn zahlen.
Den Unternehmen und Beschäftigungsträgern wird externe Hilfe angeboten, wenn sie soziale Arbeitsplätze einrichten und umsetzen. Diese sind unbefristet und tariforientiert. Sie bieten eine existenzsichernde Entlohnung, Betreuung, Förderung und Qualifizierung der Menschen. Dabei ist die Praxis der tätigkeitsbezogenen Maßnahmenprüfung auf Basis der Kriterien Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität zu überprüfen. Wicher grenzt es zur bisherigen Praxis der von Seiten der Agenturen zurückgefahrenen Arbeitsgelegenheiten ab. „Hier müssen wir anders als bei den 1-Euro-Jobs vorgehen, damit wir marktfähige Jobs bekommen. Sie müssen sich von Arbeitsgelegenheiten unterscheiden, weil diese nicht in den ersten Arbeitsmarkt geführt haben.“