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SoVD warnt vor Kahlschlag bei der Eingliede­rungs­hilfe

Teilhabe ist ein Grundrecht – kein Sparposten

SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: „Menschen mit Behinderungen dürfen nicht zum Steinbruch der Haushaltspolitik werden. Teilhabe ist ein Grundrecht – und Grundrechte stehen nicht unter Haushaltsvorbehalt.“

Der SoVD warnt vor drohenden Leistungskürzungen bei der Eingliederungshilfe (EGH) für Menschen mit Behinderungen. In der aktuellen Debatte um angeblich „ausufernde“ Sozialausgaben wird – nicht zuletzt von Kanzler Merz selbst – erneut suggeriert, der Sozialstaat sei zu teuer. Dabei geraten zunehmend die steigenden Kosten der EGH ins Visier. Der SoVD stellt klar: Diese Argumentation greift zu kurz und ist gefährlich. Zwar sind die Ausgaben in der Eingliederungshilfe gestiegen, das liegt allerdings vor allem an der gestiegenen Lebenserwartung von Menschen mit Behinderungen sowie an den massiven Preissteigerungen der vergangenen Jahre. Wer daraus jedoch den Schluss zieht, Leistungen zu kürzen, verkennt den Kern der EGH und nimmt soziale Einschnitte bewusst in Kauf. „Hier geht es nicht um Luxus oder Sonderrechte. Es geht um elementare Teilhabe: um Bildung, um Wohnen, um Unterstützung im Alltag. Wer hier kürzt, greift das Recht auf gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe frontal an“, erklärt SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier.

Die Eingliederungshilfe ist kein freiwilliges Entgegenkommen des Staates, sondern Verpflichtung aus dem Grundgesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie sichert Millionen Menschen ein selbstbestimmtes Leben. Einschnitte würden diese Rechte substanziell aushöhlen. „Einsparpotenziale liegen nicht bei den Leistungsberech-tigten, sondern im System selbst. Wer ernsthaft sparen will, muss die Verwaltungsverfahren vereinfachen, überbordende Bürokratie abbauen und komplizierte Doppelstrukturen abschaffen“, so Engelmeier.

Besonders kritisch bewertet der SoVD den laufenden Reformprozess. Bereits im September 2025 wurde von Bund, Ländern und Kommunen ein Dialog gestartet, um Reformpotenziale zu prüfen. Die Behinderten-verbände blieben außen vor. Erst am 24. Februar 2026 lud das Bundes-ministerium für Arbeit und Soziales zu einem „Austausch zum Dialog-prozess“ ein. Auch nach diesem Austausch war unklar, wie genau eine Kostensenkung erreicht werden kann, ohne dass es zu Leistungs-kürzungen kommt. Eine weitere Runde zu Reformbedarfen besprochen ist dann für Ende Mai geplant. „Es ist inakzeptabel, über die Zukunft existenzieller Leistungen zu beraten, ohne die Betroffenen von Beginn an angemessen zu beteiligen“, kritisiert Engelmeier.

Nach Insiderinformationen ist für den heutigen Donnerstag ein Spitzentreffen im Kanzleramt zu Einsparungen bei Eingliederungshilfe sowie Kinder- und Jugendhilfe angesetzt. Michaela Engelmeier warnt eindringlich davor, die Reformdebatte zur Sparrunde auf dem Rücken der Betroffenen zu machen. „Menschen mit Behinderungen dürfen nicht zum Steinbruch der Haushaltspolitik werden. Der SoVD wird jede Form von Leistungskürzungen entschieden bekämpfen. Teilhabe ist ein Grundrecht – und Grundrechte stehen nicht unter Haushaltsvorbehalt.“

Kontakt
Peter-Michael Zernechel (V.i.S.d.P.)
Pressesprecher SoVD
Telefon: 030 726222-333
E-Mail: pressestelle@sovd.de

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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