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SoVD-Sozialtipp: Teilrente

Durchrechnen kann sich lohnen!

Für einen sanften Übergang in den Ruhestand gibt es seit 2023 die sogenannte Teilrente. Diese darf zwischen 10 und 99,99 Prozent der vollen Altersrente aus Ihrem Rentenbescheid betragen. Der genaue Prozentsatz ist frei wählbar und kann jederzeit angepasst werden. So können Sie flexibel steuern, in welchem Maß Sie weiterarbeiten möchten. 

Frühestens ab 63 Jahren ist es möglich, sich für die Zeit bis zur Regelaltersgrenze eine Teilrente auszahlen zu lassen und weiterzuarbeiten. Für besonders langjährig Versicherte mit 45 und mehr Beitragsjahren lohnt es in der Regel eher, die Vollrente (ohne Abschläge) zu nehmen und weiterzuarbeiten. Wer langjährig versichert ist und nach den 35 Beitragsjahren bereit ist, Abschläge in Kauf zu nehmen, um vorzeitig eine Rente zu bekommen, sollte die Option der Teilrente im Blick haben und rechnen. Denn: Wer zwei Jahre früher als regulär in Rente geht, dem werden 7,2 Prozent abgezogen – und zwar für immer. Ganz grundsätzlich wird ein Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat fällig, wenn Sie die Rente vorzeitig in Anspruch nehmen.

Beispiel: Ihre reguläre Altersrente liegt bei 1.500 Euro pro Monat. Mit der zwei Jahre vorgezogenen Rente nach 35 Jahren bleiben Ihnen nach Abzug von 7,2 Prozent (108 Euro) monatlich 1.392 Euro. Wer stattdessen eine Teilrente in Höhe von 50 Prozent (750 Euro) beantragt, muss nur auf diesen Teil der Rente dauerhaft einen Abschlag von 7,2 Prozent (54 Euro) in Kauf nehmen. Die Teilrente beträgt dann 696 Euro, die Regelaltersrente reduziert sich auf 1.446 Euro. Gleichzeitig gewinnen Sie durch die versicherungspflichtige Weiterbeschäftigung neue Entgeltpunkte hinzu, die Ihren Rentenanspruch wiederum erhöhen und das Minus meist mehr als ausgleichen.   

Übrigens: Wer Angehörige (ab Pflegegrad 2 aufwärts) pflegt, kann ebenfalls profitieren und zusätzliche Rentenansprüche erwerben. Denn: Während Sie im Bezug einer vollen Altersrente als versicherungsfrei gelten, werden Sie mit einem Wechsel in die Teilrente als Pflegeperson versicherungspflichtig. Dank der neuen 99,99 Prozent-Teilrente müssen Versicherte so monatlich nur auf wenige Cent verzichten, gewinnen aber bei einer 1.000-Euro-Rente knapp zehn Euro pro Monat hinzu.

Ob sich eine Teilrente tatsächlich auszahlt, kann pauschal nur schwer beantwortet werden – gerade, wenn Steuern oder Betriebsrenten mit im Spiel sind. „Erfreulich ist aber, dass die Hinzuverdienstgrenze 2023 gekappt wurde und beliebig viel hinzuverdient werden kann. Wenn die Freibeträge überschritten sind, muss das erzielte Einkommen aber nach wie vor versteuert werden“, so Klaus Wicher, Landesvorsitzender Sozialverband SoVD Hamburg.

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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