Künftig werden Strum oder Gas erst abgestellt, wenn die Forderung das Doppelte des monatlichen Abschlags oder ein Sechstel der voraussichtlichen Jahresrechnung erreicht. Bisher lag der Wert bei 100 Euro. Der der Grundversorger muss eine drohende Sperre zudem acht Werktage im Voraus ankündigen und darauf hinwiesen, dass eine Ratenzahlung möglich ist. Außerdem muss er örtliche Hilfsangebote zur Energie-, Schuldner- und Verbraucherberatung benennen und ist dazu verpflichtet, die Zahlenden darüber aufzuklären, dass sie ein Widerspruchsrecht haben, wenn die Sperre unverhältnismäßig ist.