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SoVD-Sozial­tipp: Rente 2025

So infor­mieren Sie sich über Auf­schub, weiter­arbeiten und Hinzu­ver­dienst bei der Rente 2025

Vieles hat sich zum neuen Jahr verändert: Es gibt mehr Kindergeld und mehr Wohngeld, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind gestiegen und die höhere CO2-Abgabe verteuert das Heizen und Tanken. Während die meisten Pflegeleistungen, wie das für die Betreuung zu Hause vorgesehene Pflegegeld, bereits mit dem Jahreswechsel angehoben wurden, steht eine Erhöhung der Rente noch aus. Diese wird voraussichtlich ab Juli – im Zuge der jährlichen Rentenanpassung – um 3,5 Prozent steigen. 

Wer dieses Jahr vor dem Ruhestand steht, sollte die Diskussion um Rente, Rentenhöhe und die vorgezogene Rente vor und auch nach der Bundestagswahl genau verfolgen. Denn die Rentenpläne der Ampel sehen eine sogenannte Rentenaufschubprämie vor. Versicherte, die mindestens zwölf bis 36 Monate über die Regelaltersgrenze hinaus – über Minijob-Niveau – weiterarbeiten und solange auf ihre Rente verzichten, sollen demnach eine abgabefreie Einmalzahlung von durchschnittlich 22.000 Euro (je nach Höhe der Altersrente) erhalten. Der Rentenzuschlag von 0,5 Prozent pro Monat soll als Auswahlmöglichkeit erhalten bleiben. Dafür gilt weiter das reguläre Renteneintrittsalter. Versicherte, die zum Beispiel Ende Januar 1959 geboren wurden, gehen nach 66 Jahren und zwei Monaten, also am 1. April 2025 abschlagfrei in Altersrente. Wer dann neben der Rente weiterarbeiten möchte, darf auch in diesem Jahr unbegrenzt hinzuverdienen und kann weiterhin selbst Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Durch die eigenen und die Beiträge des Arbeitgebers wird die Rente dann einmal im Jahr angehoben. 

Doch Achtung! „Wenn sich der Hinzuverdienst als Rentner:in lohnen soll, gibt es einiges zu beachten, insbesondere mit Blick auf den Grundfreibetrag und das Kalenderjahr des Rentenbeginns. So müssen 2025 ganze 83,5 Prozent der Rente versteuert werden, 16,5 Prozent sind steuerfrei. Seit 2023 erhöht sich der Steueranteil um jährlich 0,5 Prozent“, so Klaus Wicher, Landesvorsitzender Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hamburg. 

Der Brutto-Netto-Rentenrechner des SoVD bietet Ihnen eine Orientierung, wie viel von Ihrer Rente nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben übrigbleibt: www.sovd.de/rentenrechner.

Übrigens: Auch, wer wegen Krankheit eine Erwerbsminderungsrente bezieht, darf hinzuverdienen. Bis zur sogenannten Hinzuverdienstgrenze wird das Einkommen nicht auf die Rente angerechnet. Seit 1. Januar 2025 dürfen voll erwerbsgeminderte Menschen monatlich bis zu 1.638 Euro (19.661,25 Euro/Jahr) hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Für Rentner:innen, die teilweise erwerbsgemindert sind, gilt ein Limit von 3.276,81 Euro monatlich (39.322,50 Euro/Jahr).

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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