Derzeit liegt das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) als Gesetzentwurf vor. Die geplante Pflegereform könnte ab 2027 den Zugang zu Leistungen erschweren. Der SoVD Hamburg rät Betroffenen, nicht zu warten.
Wer bereits heute einen Unterstützungsbedarf hat, sollte nicht bis 2027 warten, sondern sich jetzt beraten lassen und prüfen, ob ein Antrag sinnvoll ist. Hintergrund sind Pläne für eine Reform der Pflegeversicherung. Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf könnten die Voraussetzungen für die Pflegegrade 1 bis 3 ab 2027 strenger werden. Die Änderung würde zum derzeitigen Stand nicht nur Erstanträge sondern auch Höherstufungen betreffen. Die Reform ist allerdings noch nicht beschlossen, die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
„Bereits anerkannte Pflegegrade sollen jedoch Bestandsschutz genießen“, erklärt Mathias Mollenhauer, Vorstand des Sozialverband SoVD Hamburg. „Deshalb kann es sich lohnen, einen Erstantrag noch 2026 zu stellen. Bis zu einer möglichen Gesetzesänderung gelten die bisherigen Voraussetzungen.“
Viele Menschen stellen einen Antrag erst, wenn die Belastung im Alltag bereits sehr groß ist. Dabei kann ein Pflegegrad wichtige Leistungen ermöglichen und auch pflegende Angehörige entlasten. Der Antrag kann zunächst formlos bei der Pflegekasse gestellt werden. Anschließend erfolgt eine Begutachtung, bei der die Einschränkungen im Alltag beurteilt werden. Bei der Begutachtung zählt nicht allein, ob jemand körperlich gepflegt werden muss. Berücksichtigt werden unter anderem Einschränkungen bei Mobilität, Selbstversorgung, kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sowie bei der Gestaltung des Alltags.
