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SoVD-Sozialtipp: Pflegereform

Bei Unterstützungsbedarf jetzt handeln

Auf dem Bild sieht man eine ältere Frau, die in einem Rollstuhl sitzt und von einer jüngeren Frau betreut wird. Die ältere Frau trägt eine graue Strickjacke und hat eine Decke über den Beinen. Sie lächelt glücklich. Die jüngere Frau, die ein weißes Pflegeoutfit trägt, steht hinter ihr und legt ihr fürsorglich die Hände auf die Schultern. Im Hintergrund sind unscharfe grüne Pflanzen und ein Gebäude zu sehen, was auf eine Außenaufnahme hinweist. Die Szene strahlt Wärme und Fürsorge aus.

Derzeit liegt das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) als Gesetzentwurf vor. Die geplante Pflegereform könnte ab 2027 den Zugang zu Leistungen erschweren. Der SoVD Hamburg rät Betroffenen, nicht zu warten.

Wer bereits heute einen Unterstützungsbedarf hat, sollte nicht bis 2027 warten, sondern sich jetzt beraten lassen und prüfen, ob ein Antrag sinnvoll ist. Hintergrund sind Pläne für eine Reform der Pflegeversicherung. Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf könnten die Voraussetzungen für die Pflegegrade 1 bis 3 ab 2027 strenger werden. Die Änderung würde zum derzeitigen Stand nicht nur Erstanträge sondern auch Höherstufungen betreffen. Die Reform ist allerdings noch nicht beschlossen, die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

„Bereits anerkannte Pflegegrade sollen jedoch Bestandsschutz genießen“, erklärt Mathias Mollenhauer, Vorstand des Sozialverband SoVD Hamburg. „Deshalb kann es sich lohnen, einen Erstantrag noch 2026 zu stellen. Bis zu einer möglichen Gesetzesänderung gelten die bisherigen Voraussetzungen.“

Viele Menschen stellen einen Antrag erst, wenn die Belastung im Alltag bereits sehr groß ist. Dabei kann ein Pflegegrad wichtige Leistungen ermöglichen und auch pflegende Angehörige entlasten. Der Antrag kann zunächst formlos bei der Pflegekasse gestellt werden. Anschließend erfolgt eine Begutachtung, bei der die Einschränkungen im Alltag beurteilt werden. Bei der Begutachtung zählt nicht allein, ob jemand körperlich gepflegt werden muss. Berücksichtigt werden unter anderem Einschränkungen bei Mobilität, Selbstversorgung, kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sowie bei der Gestaltung des Alltags. 

Wer unsicher ist, ob ein Pflegegrad infrage kommt, sollte sich beraten lassen. Unsere Berater:innen helfen unseren Mitgliedern bei sozialrechtlichen Fragen rund um Pflege und Pflegegrad. Wir unterstützen dabei, die eigene Situation einzuordnen und Fragen zu einem Bescheid der Pflegekasse zu klären.

Mathias Mollenhauer, Vorstand SoVD Hamburg

Kontakt
Nicola Timpe
Stv. Pressesprecherin SoVD Hamburg
Telefon: 0151 23236756
E-Mail: presse@sovd-hh.de

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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