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SoVD-Sozialtipp: Neue Regeln in der Pflege

So bringen die neuen gesetz­lichen Rege­lun­gen seit 2026 Vorteile für Pflege­bedürftige und ihre Angehörigen

Auf dem Bild sind zwei Frauen zu sehen. Die ältere Frau sitzt und trägt ein hellblaues Oberteil. Sie lächelt und wirkt zufrieden. Die jüngere Frau steht hinter ihr, hat ihre Arme um die Schultern der älteren Frau gelegt und lächelt ebenfalls herzlich. Der Hintergrund ist hell und unscharf.

Seit Anfang 2026 gelten neue gesetzliche Regelungen in der Pflege. Auch in Hamburg profitieren Pflegebedürftige und Angehörige – vorausgesetzt, sie kennen ihre Rechte und fragen gezielt nach. 

Seit dem 1. Januar 2026 gilt bundesweit das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“. Ziel ist es, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige zu entlasten. Einige Verbesserungen wirken sich bereits ganz konkret aus. So wird das Pflegegeld bei einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt nun bis zu acht Wochen weitergezahlt – also doppelt so lange wie bisher. Das verschafft Angehörigen mehr finanziellen Spielraum, wenn sich ein stationärer Aufenthalt verlängert. Auch bei den verpflichtenden Beratungsbesuchen gibt es eine entscheidende Erleichterung: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 müssen diese nur noch zweimal im Jahr wahrnehmen statt wie bisher viermal. Freiwillige Beratung bleibt weiterhin möglich. Für viele bedeutet das weniger Termine und organisatorischen Aufwand im Alltag.

Weitere Änderungen betreffen vor allem die Pflegepraxis. Pflegefachpersonen erhalten künftig mehr Befugnisse, etwa bei Bescheinigungen oder fachlichen Entscheidungen. Das kann Wege verkürzen und Abläufe vereinfachen. Allerdings werden diese Neuerungen derzeit erst schrittweise umgesetzt und sind nicht überall sofort spürbar. In der Praxis hängt vieles davon ab, wie schnell Pflegekassen und -dienste ihre Abläufe anpassen.

Das Gesetz bringt wichtige Verbesserungen auf den Weg. Unsere unermüdliche Arbeit für Verbesserungen trägt Früchte. Jetzt kommt es darauf an, dass diese bei den Betroffenen auch tatsächlich ankommen. Viele Rechte gelten schon heute, werden aber nicht automatisch umgesetzt. Wer gut informiert ist, kann seine Ansprüche besser geltend machen.

Klaus Wicher, SoVD-Landesvorsitzender
SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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