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SoVD-Sozial­tipp: Kranken­kassen­wechsel

Auf Herz und Nieren prüfen

Alljährlich steigen die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen. In diesem Jahr auf stolze 2,5 Prozent vom Brutto-Einkommen. 2024 lag er noch bei 1,7 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird im Oktober des Vorjahres vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt. Diesen können die „Gesetzlichen“ auf den pauschalen Betrag von derzeit 14,6 Prozent draufsatteln – müssen sie aber nicht. Der Gesetzgeber gibt nur den „durchschnittlichen Betrag“ vor, jede Kasse entscheidet für sich, wie viel sie zusätzlich kassiert. Manche klettern sogar über die 2025er-Marke von 2,5 Prozent. Eine der günstigsten Kassen addiert 2025 ein knappes Prozent zum Grundbetrag, teurere Kassen verlangen über 3 Prozent. Die Höhe variiert also von Kasse zu Kasse und führt manche zur Überlegung: Soll ich die Krankenversicherung wechseln? 

Die Rechnung ist einfach: Der Wechsel zu einer Kasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag 0,3 Prozent spart bei einem Einkommen von 3.500 Euro brutto rund 126 Euro im Jahr. Auch für Rentner:innen ist ein Blick auf die Zahlen ratsam: Steigt der Zusatzbeitrag um 1 Prozent, erhalten sie 0,5 Prozent weniger Rente. Bei einer Rente von 2.000 Euro sind das 10 Euro weniger – pro Monat. 

Wer die Kasse wechseln möchte, der muss mindestens 12 Monate in der alten Krankenkasse Mitglied gewesen sein. Gekündigt werden kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende – es sei denn, die Kasse erhöht den Zusatzbeitrag. Dann besteht ein Sonderkündigungsrecht. Bei einem Arbeitsplatzwechsel entfällt die Frist von zwei Monaten ebenfalls.

Nimmt man sein Sonderkündigungsrecht in Anspruch, muss die Kündigung bis zum Ablauf des Monats erklärt werden, zu dem die Krankenkasse erhöht. Gesetzliche Krankenkassen sind deshalb verpflichtet, ihre Mitglieder rechtzeitig über die beabsichtigte Erhöhung des Zusatzbeitrages zu informieren.

„In Deutschland muss sich zwar jede:r bei einer Krankenkasse, egal ob privat oder gesetzlich, versichern. Doch die einmal Gewählte muss kein Bund fürs Leben sein. Wer aus finanziellen Gründen wechseln will, sollte vorab sehr genau die Leistungen von alter und neuer Kasse vergleichen“, rät Klaus Wicher, Vorsitzender des Sozialverband SoVD Hamburg. 

Erscheint der Wechsel nach dem Vergleich sinnvoll, stellt man einen Antrag auf Mitgliedschaft bei der neuen Versicherung. Diese übernimmt in der Regel die Kündigung der Vorgänger-Kasse.

Eine aktuelle Liste der günstigsten Krankenkassen-Zusatzbeiträge 2025 gibt es unter: www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/zusatzbeitrag/.

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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