Mit einer einmaligen finanziellen Unterstützung will die Bundesregierung Wohngeldbeziehende von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Anspruch haben alle, die zwischen Oktober 2021 und März 2022 Wohngeld bezogen haben.
Die Höhe des Heizkostenzuschuss für Wohngeldhaushalte ist gestaffelt nach Haushaltsgröße
- Einpersonenhaushalte erhalten einen Zuschuss von 135 Euro,
- Zweipersonenhaushalte bekommen 175 Euro und
- für jede weitere Person im Haushalt steigt der Betrag um 35 Euro
Ein Antrag muss nicht gestellt werden. Der Zuschuss soll automatisch ausgezahlt werden, und zwar im Sommer – wenn in der Regel die Heiz- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen.
Unser Tipp: Lassen Sie prüfen, ob auch Sie Anspruch auf Wohngeld haben
Viele wissen nicht, dass sie aufgrund geringen Einkommens möglicherweise Wohngeld beantragen können. Für Alleinerziehende gilt das, wenn sie im Monat weniger als 1.500 Euro Brutto haben. Für Familien, wenn das monatliche Brutto unter 3.300 Euro liegt.
Der SoVD Hamburg rät, bald einen Anspruch prüfen zu lassen. Denn: Wer noch für März einen Wohngeldantrag stellt, profitiert ebenfalls vom Heizkostenzuschuss.
Weiterführende Infos finden Sie auf hamburg.de – hier gibt's unter anderem einen Online-Wohngeldrechner, mit dem Sie einen unverbindlichen Wohngeldbetrag berechnen können.