Der Frauenmonat März würdigt all jene Frauen, die einen Großteil der – meist unbezahlten – Sorgearbeit stemmen und ein hohes Maß an gesellschaftlicher Verantwortung tragen: Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder ehrenamtliches Engagement. Diese Leistungen sind unverzichtbar, werden jedoch monetär und später bei der Rente nicht ausreichend berücksichtigt. Deshalb stehen viele Frauen im Alter vor finanziellen und organisatorischen Herausforderungen.
Nach wie vor müssen viele Frauen mit deutlich weniger Rente auskommen als Männer, Pflegebedürftigkeit oder der Verlust des Partners treffen sie besonders hart. Doch es gibt staatliche Leistungen, welche die Altersarmut abmildern. Reicht die gesetzliche Rente nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern, können Grundsicherung im Alter, Aktivrente oder Wohngeld helfen. Letzteres können sowohl Mieter:innen als auch Eigentümer:innen, die den Wohnraum selbst nutzen, beantragen. Mit einem monatlichen Brutto-Haushaltseinkommen von bis zu 1.590 Euro haben sie mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Anspruch auf Wohngeld. In Hamburg gibt es darüber hinaus ergänzende Hilfen, wie den HVV-Sozialrabatt oder die Befreiung vom Rundfunkbeitrag.
Bei Pflegebedürftigkeit kann, je nach Pflegegrad, ein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung bestehen. Dazu gehören zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder der Entlastungsbetrag. Wenn diese Mittel nicht ausreichen, kann zusätzlich Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragt werden. Diese wird ab Antragstellung gewährt, nicht rückwirkend.
Nach dem Tod des Partners haben viele Frauen Anspruch auf eine Witwenrente, die bei der Deutschen Rentenversicherung Nord beantragt werden muss. Sie dient dazu, die finanziellen Folgen des Todesfalls teilweise auszugleichen. Die volle Witwenrente bekommt, wer mit seiner Rente unter dem Freibetrag von derzeit 1.076,86 Euro bleibt. Wichtig ist, den Antrag schnellstmöglich zu stellen, denn nach Bewilligung wird die Witwenrente nur bis zu 12 Monate rückwirkend ausgezahlt.
Trotz dieser Absicherungen verzichten viele Frauen auf Unterstützung – aus Scham, Unwissenheit oder dem Gefühl, niemandem zur Last fallen zu wollen. Dabei gilt klar: Diese Leistungen sind keine Almosen, sondern gesetzlich verankerte Rechte. „Viele Frauen haben über Jahrzehnte hinweg enorme Leistungen für unsere Gesellschaft erbracht – in der Familie, der Pflege und oft im Ehrenamt“, sagt Klaus Wicher, Landesvorsitzender SoVD Hamburg. Er macht Frauen Mut: „Lassen Sie sich frühzeitig beraten und bestehen Sie auf Ihren Ansprüchen. Der Internationale Frauentag ist ein guter Anlass, sich bewusst zu machen: Ihre Lebensleistung zählt – und Sie haben ein Recht auf finanzielle Absicherung im Alter.“
