Hamburg ist das „Tor zur Welt“, nun auch in Sachen digitale Gesundheitsversorgung. Schon am 15. Januar 2025 ist die elektronische Patientenakte (epA) bei uns in eine vierwöchige Pilotphase gestartet, um sie auf Herz und Nieren zu prüfen. Verlaufen die Tests reibungslos, soll die ePA schnell deutschlandweit zum Einsatz kommen.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind dazu verpflichtet, ihre Versicherten umfassend über die ePA aufzuklären und über Nutzungsmöglichkeiten wie Zugriffsrechte, Datenschutz oder Datensicherheit zu informieren. Wer der Einrichtung nicht binnen sechs Wochen danach widersprochen hat, kann dies auch zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Die Krankenkasse muss die ePA dann wieder löschen.
Ebenso müssen Praxen ihre Patient:innen darauf hinweisen, welche Daten sie im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung in der ePA speichern. Das gilt vor allem und ganz ausdrücklich für besonders sensible Daten und Dokumente. Möchte ein:e Patient:in nicht, dass eine Behandlung, ein Befundbericht oder Arztbrief, dokumentiert wird, kann der Übermittlung widersprochen werden. „Als gesetzlich Versicherte müssen Sie hier selbst aktiv werden! Ohne Widerspruch werden alle Daten in der ePA hinterlegt. Der Widerspruch kann zum Beispiel im unmittelbaren Behandlungskontext, mittels ePA-App, gegenüber der Krankenkasse oder Ombudsstelle erfolgen.“ so Klaus Wicher, Landesvorsitzender Sozialverband SoVD Hamburg.
Für viele liegen die Vorteile der ePA auf der Hand: Alle Gesundheitsdaten, bisher verstreut über Haus- und Facharztpraxen, Kliniken oder Physiotherapeut:innen, werden an einem zentralen Ort gespeichert, Mehrfachuntersuchungen werden vermieden und die Medikationen wird erleichtert. Die Versicherten bestimmen, wer was in den Datenkorb legen und wer in Anamnese, Rezepte oder Röntgenbilder Einsicht nehmen darf. Übrigens: Für die Krankenkassen selbst ist der Zugriff auf die ePA ohne Zustimmung tabu.
Hauptkritikpunkt ist die Datensicherheit: Wenn persönliche Gesundheitsinformationen digital gespeichert werden, besteht immer ein Risiko, dass diese gehackt oder missbraucht werden könnten. Außerdem gibt es keine einheitliche ePA-App – der Weg führt i.d.R. immer über eine jeweils eigene App der Krankenkasse – und ohne geeignetes Endgerät ist bis dato kein Zugriff möglich. Damit die Vorteile und Funktionen allen zur Verfügung stehen, muss auch in puncto Barrierefreiheit dringend nachgebessert werden.
Bei Fragen oder Problemen rund um die ePA, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse oder die Ombudsstelle.