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SoVD-Sozial­tipp: Vorteile bei Steuer und Rente

So sichern Sie sich Vorteile bei der Steuer und Rente mit einer Schwer­behinderung

2023 zählte die Statistik rund 7,9 Millionen Schwerbehinderte. Das heißt: fast jede:r Zehnte hat einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 mit Schwerbehindertenausweis vom Versorgungsamt. Das Versorgungsamt entscheidet über den GdB, wenn das Herz nicht mehr so will, Hüft- oder Kniegelenke steif sind oder auch bei chronischen Erkrankungen wie einer schweren Migräne und anderen. Die meisten Behinderungen treten im fortgeschrittenen Alter auf. 3,1 Millionen Schwerbehinderte sind erwerbsfähig zwischen 15 und 65 Jahre, 1,6 Millionen zwischen 55 und 65 Jahre. Für sie alle ist der Ausgleich beziehungsweise die Abmilderung von behinderungsbedingten Nachteilen und Mehraufwendungen sehr wichtig.

Klaus Wicher, Landesvorsitzender Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hamburg: „Ob es um besondere Kündigungsschutzregeln im Arbeitsleben geht, die sogenannte Freifahrt im ÖPNV oder steuerrechtliche Vergünstigungen – Nachteilsausgleiche sind vielfältig und unverzichtbar. Denn sie sichern und fördern die gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Dafür setzen wir uns als Sozialverband SoVD ein.“

So soll der Behinderten-Pauschbetrag höhere Kosten ausgleichen, die Menschen aufgrund ihrer Behinderung haben. Auch Eltern von Kindern mit Behinderung oder Menschen, die eine:n Angehörigen zu Hause pflegen, können den Pauschbetrag in ihrer jährlichen Steuererklärung geltend machen, anstatt einzelnen Kosten als außergewöhnliche Belastungen anzugeben. Die Steuervorteile greifen ab GdB 20. Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrags ist abhängig von der Höhe des GdB, von bestimmten Merkzeichen oder dem Pflegegrad. Wer einen Job hat, kann sich den Freibetrag auch durch das Finanzamt eintragen lassen, damit jeden Monat weniger „abgezogen“ wird. Doch wie hoch ist nun die Steuerersparnis? Bei einem GdB von 20 sind es aktuell 384 Euro, bei 50 bereits 1.140 Euro und bei 100 sind es 2.840 Euro pro Jahr. 

Angehende Rentner:innen mit einem GdB von mindestens 50 und einer Mindestversicherungszeit von 35 Jahren sollten ebenfalls bedenken: Die Jahrgänge ab 1964 können regulär mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Für alle, die vor 1964 geboren sind erhöht sich die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente schrittweise von 63 auf 65 Jahre. Parallel dazu steigt die Altersgrenze, ab der die Rente frühestens in Anspruch genommen werden kann von 60 auf 62 Jahre. Die Beantragung einer solchen vorgezogenen Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist bis zu 3 Jahre vor der jeweils geltenden Altersgrenze möglich. Allerdings muss in Kauf genommen werden, dass die Rente dann dauerhaft für jeden vorgezogenen Monat um 0,3 Prozent gekürzt wird. Dadurch kann sich ein maximaler Abschlag von 10,8 Prozent ergeben. Versicherte mit Schwerbehinderung können also zwei Jahre vor der allgemeinen Regelaltersgrenze in Rente gehen und zwar ohne Abschläge - mit Abschlägen bis zu fünf Jahre früher. 

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SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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