„Es darf nicht sein, dass Menschen, die stark eingeschränkt sind, weder den dortigen Elbpark noch den Fähranleger barrierefrei erreichen können. Wenn der letzte Parkplatz für sie dort verschwindet, muss es einen vollwertigen Ersatz – am besten mehr – an gleicher Stelle geben“, so Klaus Wicher, 1. Landesvorsitzender Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hamburg.
Barrierefreiheit und Inklusion sind Zielsetzungen, die eine Stadt in all ihre Planungen einbeziehen muss. Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind auf Behindertenparkplätze dringend angewiesen. Doch der Hamburger SoVD-Chef befürchtet, dass dies bei den aktuellen Planungen für die neuen Radverkehrsstraßen an der Elbchaussee aus dem Fokus der Politik und des Landesbetriebs Straße, Brücken und Gewässer geraten sein könnte. „In der Sitzung des Verkehrsausschusses des Bezirks Altona wurde am 20. Januar die Planung für die Sanierung dieses Streckenabschnitts vorgestellt. Dabei wurde klar, dass der einzige vorhandene Behindertenparkplatz gestrichen werden soll“, berichtet Wicher.
Diese Maßnahme sieht er äußert kritisch: „Wir haben lange dafür gekämpft, dass überall in der Stadt für Schwerbehinderte genügend Parkplätze reserviert sind. Dass jetzt in Blankenese, direkt an der Elbchaussee in Höhe Teufelsbrück, der einzige seiner Art verschwinden soll, empfinde ich als Provokation gegenüber den Betroffenen. Ihnen wird die Möglichkeit genommen, an dieser Stelle zu parken, um spazieren zu gehen und die Elbe zu genießen. Ich frage mich, ob man sich genügend Gedanken gemacht hat, wie die Prioritäten verteilt sein sollen. Ich bin der Meinung, dass die Verkehrsplanung auf den bestehenden Behindertenparkplatz Rücksicht nehmen muss – das ist gar keine Frage.“
Dem Altonaer Bezirkspolitiker Karsten Strasser (DIE LINKE.) war beim Lesen der Vorlage im Verkehrsausschuss aufgefallen, dass der Parkplatz weichen sollte. Daraufhin sprach er den SoVD auf die Problematik an. Seine Fraktion hat die Bezirksversammlung inzwischen aufgefordert, beim Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer dafür zu sorgen, bei der Instandsetzung der Elbchaussee (Abschnitt Manteuffelstraße bis Parkstraße) in Höhe des Vorplatzes zum Fähranleger Teufelsbrück eine Planung zu erstellen, die den bestehenden Behindertenparkplatz erhält. „Wenn das nicht möglich ist, muss trotzdem überlegt werden, wo in direkter Nähe ein Ersatz geschaffen werden kann“, fordert SoVD-Landeschef Klaus Wicher.