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So haben wir geholfen: Im Fall der Fälle ist der SoVD für Sie da

Ob Pflege, Jobcenter, Rente oder Grundsicherung: Es ist immer gut, eine starke Gemeinschaft hinter sich zu haben. Das hat unser Hamburger SoVD-Mitglied Gerhard B. vor kurzem hautnah am eigenen Leib erfahren.

Den SoVD kennt der 65-Jährige schon länger: Vor zwei Jahren wollte die Pflegekasse Herrn B. in seinem Pflegegrad zurückstufen. Schon damals setzten unsere SoVD-Fachjuristen durch, dass die Reduzierung unangemessen war.

Da Herr B. aufgrund einer Parkinson Erkrankung auch gehbehindert ist, musste er sich ein Jahr später eine barrierefreie Wohnung suchen. Sein bisheriger Vermieter, eine Genossenschaft, bot ihm kurzfristig eine passende Wohnung im Nachbarhaus an. Ein wahrer Glückfall, denn auf dem Hamburger Wohnungsmarkt sind solche Objekte zu einem angemessenen Mietpreis heiß begehrt. Durch die neue Wohnung konnte Herr B. außerdem in seinem Lebensumfeld und seiner Nachbarschaft bleiben. Ohne lange zu zögern, sagte er zu.

Wohnungswechsel beim Jobcenter melden

Das Jobcenter sah die Sache allerdings anders. In dem Ablehnungsbescheid teilte es Herrn B. mit, dass ein Umzug zwar erforderlich, die Mehraufwendung für das neue Dach über dem Kopf jedoch nicht angemessen sei. Zugleich wies das Amt ausdrücklich darauf hin, dass es bei einem Umzug, der ohne Zustimmung des Jobcenters erfolgt, die Miete nur in Höhe der angemessenen Kosten übernommen wird. Ein Widerspruch wurde abgeschmettert, Herr B. zahlte den Unterschiedsbetrag von monatlich 50 Euro aus eigener Tasche.

Ein gutes halbes Jahr später musste Herr B. einen Antrag auf Weitergewährung der Mietzahlungen beim Jobcenter stellen. Er staunte nicht schlecht, als stattdessen einen Änderungsbescheid in seinem Briefkasten lag. Darin fehlten die Mietkosten komplett. Das Amt begründete dies mit dem Hinweis, dass Herr B. umgezogen sei, dies aber nicht dem Jobcenter mitgeteilt habe; auch habe man keine Kenntnis darüber, wie hoch die jetzige Miete überhaupt sei.

Im Zweifel Bescheide immer prüfen lassen

Völlig aufgeregt meldete Herr B. sich wieder beim SoVD. Auch die beratende SoVD-Juristin war hochgradig irritiert, vor allem, weil es kurz zuvor ja die Auseinandersetzung zum Umzug in die barrierefreie Wohnung gegeben hatte. Sie legte sofort Widerspruch gegen den Änderungsbescheid ein. Mit durchschlagendem Erfolg, denn schon nach kurzer Zeit konnten wir Herrn B. die erfreuliche Mitteilung machen, dass das Amt seinen Fehler eingesehen hatte und wieder die angemessene Miete zahlen wollte.

Eine SoVD-Mitgliedschaft zahlt sich aus

Dass es sich wirklich lohnt, dem SoVD treu zu bleiben, zeigt das Ende der Geschichte. Im Nachgang forderte das Jobcenter Herrn B., der kurz vor der Altersgrenze stand, auf, einen Rentenantrag zu stellen. Es werde seine Leistungen einstellen, Herr B. müsse sich beim Grundsicherungsamt melden.

Hier brauchte Herr B. noch einmal die ganze Unterstützung durch den SoVD. Denn die vorangegangenen Auseinandersetzungen hatten Spuren bei ihm hinterlassen. Die Angst, kein Geld für den Lebensunterhalt und die Miete mehr zu bekommen, hatte ihm stark zugesetzt. Seine juristische Beraterin regelte alles für ihn zu seiner vollsten Zufriedenheit: Seit April bezieht Herr B. jetzt seine Altersrente und ergänzende Leistungen vom Grundsicherungsamt – inklusive aller ihm zustehenden Mehrbedarfe.

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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