„Die gesetzliche Rente muss die zentrale Säule der Alterssicherung bleiben. Nach einem Leben voller Arbeit soll man im Alter ordentlich abgesichert sein.“, so der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD). Mütter (und Väter), die drei und mehr Kinder vor 1992 bekommen haben, will er besserstellen. Weiterhin soll die sogenannte Zurechnungszeit für Erwerbsminderungsrentner verlängert werden – und auch Geringverdiener mit Einkommen bis 1.300 Euro sollen eine Entlastung erhalten. Zentral ist die Stabilisierung des Rentenniveaus auf 48 Prozent bis zum Jahr 2025. Außerdem soll im nächsten Jahr eine Grundrente für langjährige Geringverdiener eingeführt werden.
„Das sind Ansätze, allerdings sind sie zu kurz gedacht“, moniert Klaus Wicher, 1. Landesvorsitzender Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) in Hamburg. „Ganz zweifellos ist die Stabilisierung des Rentenniveaus auf 48 Prozent ein wichtiger Schritt, weil so das weitere Absinken sichtbar gestoppt wird. Es ist ein wichtiges Signal, allerdings geht die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ohnehin davon aus, dass das Rentenniveau bis 2014 nicht unter 48 Prozent sinken wird.“
Auch bei der Neuregelung der Erziehungszeiten bei der „Mütterrente“ sieht Wicher deutlichen Überarbeitungsbedarf: „Frauen mit einem oder zwei Kindern erhalten keinen dritten Rentenpunkt. Hier muss man sich fragen, warum diese Grenze gezogen wurde, zumal Mütter (und Väter) deren Kinder nach 1992 geboren wurden, diesen dritten Rentenpunkt ohne Einschränkungen erhalten.“
Die Erhöhung der Zurechnungszeitung bei Erwerbsminderung sei gerecht, sagt Wicher: „Die Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente ist eine richtige Entscheidung, denn gerade diese Renten sind sehr niedrig.“
Einen ausreichenden Schutz vor Altersarmut könnten die gerade im Bundestag verabschiedeten Maßnahmen nicht bewirken, ist sich Wicher sicher. Aus seiner Sicht bedarf es dazu weitaus mehr: „Langzeitarbeitslose Hartz-IV-Empfänger gehen gänzlich leer aus, denn sie erwerben keine neuen Rentenansprüche.“ Auch wer in prekären Arbeitsverhältnissen oder in Teilzeit arbeite, profitiere wenig bis gar nicht von den Maßnahmen, ebenso wie die Menschen, die bereits von Altersarmut betroffen seien. Hierzu gehörten nicht nur die Menschen, die jetzt schon von Grundsicherung im Alter leben müssten, sondern auch weitere 15,3 Prozent aller Hamburger, die armutsgefährdet seien: „Wenn Bundesminister Heil die Sicht auf die gesetzliche Rente so wichtig ist, dann muss man sich fragen, warum Grundsicherungsempfänger nur auf private Vorsorge oder Betriebsrenten Freibeträge erhalten, nicht aber auf Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung.“
Um Menschen, die noch im Arbeitsleben stehen, nachhaltig zu helfen, muss aus Sicht des SoVD der Arbeitsmarkt reformiert werden: „Prekäre Beschäftigungsverhältnisse, insbesondere Leiharbeit, 450 Euro-Jobs und Teilzeitbeschäftigung müssen reduziert werden. Nur dann können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich eine ordentliche Rente erwirtschaften“, so Wicher.
Besser noch wäre die Umstrukturierung des Rentensystems, wenn ein nachhaltiger Schutz vor Altersarmut bewirkt werden soll: „Die Schweiz und Österreich haben es vorgemacht und eine Erwerbstätigenversicherung eingeführt. Dies könnte auch ein Vorbild für unsere Bundesregierung sein.“