„Wenn Ältere von ihrer alten Firma zurückgerufen werden, betrifft das oft nur wenige Mitarbeiter, weil gerade jüngere Fachkräfte fehlen. Die Zahl derer, die im Alter arbeiten, weil sie müssen, ist ungleich höher. Sie jobben, weil die Rente nicht reicht“, so Klaus Wicher, 1. Vorsitzender des Hamburger Landesverbandes des SoVD. Er verweist auf die Hamburger Zahlen zur Arbeit im Alter. Danach hat sich seit 2006 die Anzahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Hamburger über 65 Jahre mehr als verdoppelt (9/2005: 3.477 - 9/2015: 7829). Dabei stieg die Zahl derer, die in dieser Altersgruppe nur geringfügig entlohnt werden, um 35 Prozent an (9/2005: 14.819, 9/2015: 20.024). „Das sind Indizien dafür, dass Rentner rüstig sind, weil sie es aus wirtschaftlicher Not sein müssen. Die Altersarmut, bedingt durch niedrige Renten, zwingt sie zu einem Job.“
Wicher fordert auskömmliche Arbeitsverhältnisse und eine neu geordnete Arbeitsmarktpolitik. „Immer mehr Menschen haben nur gering bezahlte Jobs. Viele können die Versorgungslücke im Alter nicht durch private Vorsorge schließen. Sie müssen dazuverdienen.“
Wicher rechnet zudem mit der bisherigen Rentenentwicklung ab. „Die Rentenanpassungen reichen nicht, um Kaufkraftverluste der vergangenen Jahre zu kompensieren und sich das Leben in einer Hochmietstadt wie Hamburg leisten zu können“. Der SoVD Hamburg befürwortet daher eine Reform des Rentensystems: „Das Niveau der Nettorenten sinkt bis 2030 auf 43 Prozent. Das führt viele in Altersarmut. Deswegen müssen die Absenkungen des Rentenbezuges in ein steigendes Niveau umgewandelt werden. Freibeträge in der Grundsicherung führen zum Erhalt von kleinen Rentenanwartschaften und erhöhen die Bezüge für viele. Der SoVD Hamburg fordert:
- keine weitere Senkung des Rentenniveaus, dafür Anhebung auf 53 Prozent netto vor Steuern,
- Streichung der Kürzungsfaktoren in der Rentenformel,
- Rückkehr zur bruttolohnbezogenen Rentenanpassung,
- Wiedereinführung der Pflichtbeitragszahlungen für Alg II Bezieher auf Grundlage einer Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 50 Prozent des durchschnittlichen Entgelts.