Für Senior*innen, die ergänzende Leistungen der Grundsicherung bekommen, wurde zum 1. Januar 2021 ein Freibetrag für die gesetzliche Altersrente eingeführt. Er beträgt 100 Euro im Monat. Inbestimmten Fällen kann der Freibetrag höher ausfallen, bis zu einer Höchstgrenze von 223 Euro monatlich.
Für bisherige Grundsicherungsbezieher*innen berücksichtigt das Amt automatisch den Anspruch. Alle anderen müssen vorsorglich einen Antrag auf Grundsicherung stellen, wenn sie glauben, jetzt einen Anspruch zu haben. Denn die Leistung wird nur rückwirkend ab Antragsstellung gezahlt. Voraussetzung dafür sind wenigstens 33 Jahre Einzahlung in die Rentenversicherung.
„Die Freibeträge werden für ein wenig mehr Rentengerechtigkeit sorgen. Sie sorgen dafür, dass Menschen, die jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, im Alter mehr Geld haben, als jene, die nie oder nur kurz eingezahlt haben. Dies hatte der SoVD seit vielen Jahren eingefordert!“, so Klaus Wicher, 1. Landesvorsitzender Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hamburg.
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