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Pflege und Verbraucherschutz

„Autos werden streng geprüft. Warum nicht auch Pflegeheime?“ – Sozialverband SoVD Hamburg fordert strenge Prüfung der Pflegeheime.

 

„Der TÜV prüft beim Auto auch nicht nur entweder Bremsen oder Licht. Darum kann es nicht sein, dass eine Prüfung derart weitmaschig ist, wenn es um Menschen und die wichtige Altenpflege geht“, sagt Klaus Wicher, 1. Landesvorsitzender des Sozialverbands SoVD Hamburg. Er mahnt an, das vor sechs Jahren in Kraft getretene Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) umzusetzen und zwar „nicht als Stückwerk, je nach Personallage und im Sinne der Betreiber, sondern im Interesse der zu pflegenden Menschen“.

Das Gesetz sieht vor, Einrichtungen „regelhaft einmal jährlich" zu überprüfen und die Resultate zu veröffentlichen. „Was nützt das beste Gesetz, wenn keine Taten folgen oder wenn man als Behörde den Bock als Berater ins Haus holt“, so Wicher. Er kritisiert, dass die Verordnung über das Verfahren und die Bewertungskriterien bei Prüfungen durch die Wohn-Pflege-Aufsicht (WPA) aussteht – und dass sich die Gesundheitsbehörde den Trägern der  Einrichtungen angenähert habe. „Dabei hat sich zuvor die Gesundheitsbehörde ja lobenswert im Interesse der zu pflegenden Menschen positioniert. Es ist gut, dass Hamburg neben stationären Einrichtungen auch Servicewohneinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Gasteinrichtungen einbezieht, um das Gesetz umzusetzen.“

Das Gesetz sollte für mehr Qualität in der Betreuung und für mehr Transparenz über die Leistungen sorgen. So sah der erste Entwurf noch vor, zwei der vier Bereiche (Gesundheit, Selbstbestimmung und Teilhabe, Betreuung, Recht- und Qualitätsmanagement) zu erkunden. „Jetzt geht es nur noch um einen Bereich. Mehr nicht. Die Personalsituation erlaube nicht, weitere Felder zu prüfen. Das ist Verbraucherschutz nach Personallage“. Wicher rechnet vor: Bleibt es bei Personalschlüssel und Prüf-Frequenz, ist ein Haus erst nach vier Jahren in Gänze examiniert. Von den ambulanten Diensten, die etwa 70 Prozent der professionellen Pflege leisten, werden nur 5 Prozent jährlich einbezogen. Damit ist dieses Segment nach 20 Jahren vollständig kontrolliert. Zudem fragt sich Wicher: „Warum lehnen die Betreiber der Einrichtungen einen engmaschigeren Check Up ab? Dies ist unverständlich, denn die Kosten für die Pflege erfolgen aus öffentlicher Hand. Warum sollten dann nicht auch die Ergebnisse der Prüfung öffentlich im Internet sein.“ 

Der SoVD Hamburg fordert, die gesetzliche Verbindlichkeit und damit den Verbraucherschutz ernst zu nehmen. „Angehörige sollen nach klaren Kriterien erkennen, welches Pflegeheim was kann“. Wicher fordert den Senat auf, die Wohn-Pflege-Aufsicht in den Bezirken personell so aufzustocken. „Die Bezirke haben hier ein Instrument, um durch Kontrolle und Beratung die Ergebnis-, Struktur- und Prozessqualität zu kontrollieren. Derzeit aber schauen nur 23 Mitarbeiter (einige in Teilzeit) darauf, ob das Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz gut umgesetzt wird. Das sind zu wenige“, so Wicher. 

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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