Wie schnell kann eine zunächst harmlose kleine Krankheit lebensbedrohlich werden? Dies haben wir gerade angesichts der Corona-Pandemie schmerzhaft lernen müssen. Damit Sie im Fall des Falles, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst bestimmen können, genauso behandelt werden, wie Sie es sich wünschen, sollten Sie eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht aufsetzen – denn manchmal ereignet sich Unvorhergesehenes. Wir raten:
Überprüfen Sie Ihre Patientenverfügung und Ihre Vorsorgevollmacht – oder lassen Sie sich jetzt rechtlich wirksame Dokumente aufsetzen! Bis einschließlich 31. August ist die Erstellung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht für Mitglieder des SoVD Hamburg kostenfrei.
Unsere Juristinnen und Juristen beraten Sie gern. Melden Sie sich telefonisch unter 040 / 611 60 70 oder per E-Mail an info@sovd-hh.de.
Warum sind Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht so wichtig?
Ob Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht – nur mit diesen Unterlagen können Sie sicher sein, dass Ihre Wünsche im Ernstfall berücksichtigt werden und eine von Ihnen ausgewählte Vertrauensperson alle wichtigen Angelegenheiten in Ihrem Sinne regeln kann.
Gute Gründe für eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht:
- Eine Patientenverfügung regelt, welche medizinischen und pflegerischen Handlungen vorgenommen oder unterlassen werden sollen, wenn keine Aussicht mehr auf Besserung besteht. Diese Wünsche müssen von Ärztinnen und Ärzten verbindlich umgesetzt werden, wenn die entsprechende Situation eintritt.
- In einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer sich im Ernstfall um Behörden- und Vermögensangelegenheiten kümmern soll. Zu der Person, die Sie dafür bestimmen, sollten Sie ein unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen haben.
Mehr Infos dazu finden Sie online unter: sovd-hh.de/sozialberatung-hamburg/patientenverfuegung-vorsorgevollmacht
Muss ich meine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht regelmäßig erneuern?
Gratulation, wenn Sie alles schon aufgesetzt haben. Trotzdem sollten Sie die Dokumente immer wieder gemeinsam mit juristischem Fachpersonal überprüfen und anpassen lassen. Denn nur so ist sichergestellt, dass Ihr persönlicher Wille im Fall der Fälle immer noch aktuell ist. Einmal verfasst, bleiben Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zwar grundsätzlich unbegrenzt wirksam (bis auf Widerruf), aber sie können und sollten rechtzeitig auf Aktualität geprüft und entsprechend auf den neuesten Stand gebracht werden.
Wo sollte ich meine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aufbewahren?
Die Dokumente sollten Sie zuhause bei anderen wichtigen Unterlagen aufbewahren. Zusätzlich können Sie eine Ausfertigung bei den von Ihnen bevollmächtigten Personen aufbewahren.
Im Ernstfall müssen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht dem behandelnden Krankenhauspersonal im Original vorgelegt werden. Damit Ihr Anliegen nicht unentdeckt bleibt und die Papiere schnell gefunden werden, raten wir Ihnen: Tragen Sie immer eine sogenannte Notfallkarte bei sich! In dieser vermerken Sie, welche Dokumente Sie wo genau aufbewahren. So vermeiden Sie unnötige Suchaktionen und der ärztliche Notdienst oder das Krankenhaus weiß sofort, ob Sie eine bestimmte Behandlung wünschen oder nicht.
Kann ich eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auch einfach aus dem Internet ausdrucken?
Beim Aufsetzen von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ist die rechtsverbindliche Formulierung das A und O. Vorlagen aus dem Internet sind in der Regel die schlechtere Wahl und leider oft fehlerhaft. Bedenken Sie immer, dass die Papiere auf unbestimmte Zeit Gültigkeit haben und nicht mehr geändert werden können, wenn Sie nicht mehr handlungsfähig sind.