„Wenn Sozialträger das Personal in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bezahlen, kann der Senat nicht aus deren Tarifen ausscheren. Er muss sich den hier vereinbarten Tarifbedingungen anpassen und nicht umgekehrt. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, ist es ja auch so: Dann verlangt der Senat von Anbietern, dass sie sich an das vom Senat vorgeschriebene und damit geltende Tarifrecht und seine Lohnstandards halten“, sagt Klaus Wicher, 1. Landesvorsitzender SoVD Hamburg. „Der SoVD tritt dafür ein, dass überall nach geltenden Tarifen bezahlt wird. Dies muss bei Geldzuflüssen an Träger genauso gesichert sein wie bei laufenden Tariferhöhungen.“
Wicher kritisiert die Praxis etwa im Bezirk Wandsbek, wo Tarifverträge für Sozialpädagogen und Erzieher nicht anerkannt werden. Der Bezirk unterlaufe geltendes Tarifrecht, indem er die vereinbarten Bezüge nicht akzeptiert. „Wenn Arbeiter-Samariter-Bund, Diakonie oder Pestalozzi-Stiftung die Offene Kinder- und Jugendarbeit finanzieren, dann müssen Senat und Bezirke den Regeln folgen, die sie selbst aufgestellt haben und die gut sind. Sie müssen die vereinbarten Gehälter ebenso tragen wie Tarifsteigerungen, Urlaubsregelungen und Fortbildungen. Tun sie dies nicht, brechen sie in geltende Tarifvereinbarungen ein – und gefährden zudem die für Hamburg so wichtige Arbeit in Jugendzentren und Clubs“, so Wicher.