Wer Pflege benötigt, steht plötzlich vor einer Herausforderung: Was erwartet mich bei der Pflegebegutachtung und wie ermittle ich meinen Pflegebedarf? Bisher konnten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen den notwendigen Bedarf mithilfe eines Tagebuchs dokumentieren. Doch inzwischen hat sich die Gesetzeslage deutlich verändert. Der Sozialverband SoVD hat nun ein neues Format veröffentlicht, das den Stand der Gesetzgebung von 2017 berücksichtigt.
„Unser neues Pflegetagebuch hilft Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen dabei, sich auf die Begutachtung Ihrer Pflegebedürftigkeit besser vorzubereiten. Dies ist mitentscheidend, um am Ende auch die Leistungen zu erhalten, die einem zustehen“, erklärt Klaus Wicher, 1. Landesvorsitzender des Sozialverbandes SoVD in Hamburg.
Bei Begutachtungen der Pflegebedürftigkeit prüft die Pflegekasse nicht selbst. Sie gibt den Auftrag weiter an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder an unabhängige Gutachter, die den Hilfebedarf anhand eines Fragenkatalogs ermitteln.
„Es ist wichtig, sich rechtzeitig mit der eigenen Pflegesituation und der Pflegebegutachtung auseinander zu setzen. Mit Hilfe des Pflegetagebuchs können die Betroffenen den Gutachtern ihre Situation ausführlich beschreiben und ihren Bedarf verdeutlichen“, erläutert Wicher.
Das neue Pflegetagebuch des SoVD steht ab sofort bereit zum Download:
Das neue Pflegetagebuch: Selbsteinschätzung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Zudem ist die kostenlose Publikation in der Hamburger Landesgeschäftsstelle des SoVD erhältlich – oder kann beim SoVD-Bundesverband bestellt werden:
Sozialverband Deutschland e. V.
Abteilung PAD
Stralauer Straße 63
10179 Berlin
materialbestellung@sovd.de
Der Bestellung bitte einen mit 1,00 Euro frankierten und mit Postanschrift versehenen Briefumschlag (DIN A4 oder A5) beilegen.