Weil ihre Rente zu klein war, hatte die Seniorin beim Amt Grundsicherung beantragt. Die dazu nötigen Unterlagen hatte die 72-Jährige, wie gefordert, eingereicht. Doch die Behördenwege sind verschlungen und die Unterlagen kamen nicht dort an, wo sie sollten. Also brachte Frau G. ihre Unterlagen ein weiteres Mal beim Amt vorbei. Als sie einige Zeit später bei der zuständigen Sachbearbeiterin nachfragte, wurde sie unfreundlich darauf hingewiesen, dass die Unterlagen nicht vorlägen und ihr Antrag abgelehnt werden müsse.
Frau G. wandte sich daraufhin an den SoVD. Eine kluge Entscheidung, denn eine unserer Fachjuristinnen konnte erreichen, dass der Antrag innerhalb kürzester Zeit bearbeitet und auch bewilligt wurde.
Als der Bescheid im Briefkasten lag, ließ ihn die Seniorin von uns noch einmal prüfen. Und siehe da, die Behörde hatte sich vertan: Die Miete war nicht in der tatsächlichen Höhe berechnet worden, da die Angemessenheitsgrenze nicht auf dem aktuellen Stand war. Zudem war Frau G. nicht darauf hingewiesen worden, dass sie als Grundsicherungsempfängerin von der Rundfunkgebührenpflicht befreit ist. Dementsprechend bekam sie auch keine Bescheinigung zur Vorlage beim Beitragsservice.
Der SoVD erhob daraufhin Widerspruch – mit Erfolg! Innerhalb von zwei Tagen korrigierte das Amt den Bescheid. Frau G. hat jetzt über 30 Euro monatlich mehr zur Verfügung. Für die alte Dame hat sich die Mitgliedschaft im SoVD damit allemal gelohnt.
Unser Tipp: Schicken Sie Unterlagen, die das Amt anfordert, nicht einfach per Post, sondern versenden Sie Ihre Nachweise lieber per Einschreiben. Wenn Sie Ihre Belege persönlich im Amt abgeben, lassen Sie sich den Erhalt immer quittieren.