Am 16. Mai wird die Hamburgische Bürgerschaft über den gemeinsamen Antrag von SPD und Grünen zur Erhöhung des Mindestlohns für Mitarbeiter in städtischen Einrichtungen abstimmen und diesen aller Voraussicht nach auch beschließen. Damit ist die Hansestadt Vorreiter bei der Entlohnung von Mitarbeitern in deutschen Städten und Kommunen.
„Wir begrüßen den Vorstoß seitens der Hamburger Politik“, lobt Klaus Wicher, 1. Landesvorsitzender Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hamburg, diese Entwicklung. „Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro die Stunde ist angesichts des hohen Preisniveaus in der Stadt eine mehr als sinnvolle Maßnahme“, so Wicher weiter.
Aus seiner Sicht könnte die Tariferhöhung auch für Arbeitgeber aus der freien Wirtschaft ein Signal sein, den Mindestlohn auf dieses Niveau anzuheben. „Vor allem im Dienstleistungsbereich, in dem in vielen Fällen nur der aktuelle Mindestlohn von knapp neun Euro gezahlt wird, muss es eine Verbesserung in der Entlohnung geben“, fordert Wicher, „hier ist die Bundesregierung in der Pflicht.“
Die Anhebung der Mindestlohngrenze dürfe nicht ein Hamburger Alleingang bleiben: „Wir wollen keine Insellösung, sondern einen flächendeckenden Mindestlohn von 12 Euro für alle Arbeitnehmer in ganz Deutschland. Denn rund vier Millionen Menschen in der Bundesrepublik, die nur Mindestlohn erhalten, müssen besser bezahlt werden, damit sie auch für das Alter vorsorgen können und nicht am Ende ihres Arbeitslebens auf finanzielle Unterstützung vom Staat angewiesen sind. Hier muss Hamburg versuchen, auf die Bundesregierung einzuwirken, zumal die Idee vom höheren Mindestlohn von unserem ehemaligen Bürgermeister und jetzigen Vizekanzler Olaf Scholz stammt.“
Auch in Hamburg dürfe man sich nicht auf dem Erreichten ausruhen, so Wicher weiter: „Bei einer Arbeitszeit von 170 Stunden im Monat kommt man bei 12 Euro Stundenlohn auf 2040 Euro brutto im Monat. Das ist ganz klar eine Verbesserung für viele, aber dass man in der Großstadt so richtig gut davon leben kann, das sehe ich jetzt noch nicht.“
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 8,84 Euro pro Stunde ist zwar ein erster Schritt, allerdings bewahrt dieser Betrag nicht vor Armut. Vor allem in Ballungszentren und großen Städten sind Menschen trotz Vollzeitbeschäftigung immer noch darauf angewiesen, zu ihrem Lohn ergänzende Hartz-IV-Leistungen zu beziehen, um beispielsweise die Miete bezahlen zu können. Mit 8,84 Euro schützt der Mindestlohn zudem nicht vor Altersarmut. Klaus Wicher ist sich sicher: „Machen wir uns nichts vor: Auch ein Verdienst nach 45 Jahren Mindestlohn führt nicht zu einer auskömmlichen Rente.“