Die Sommerferien starten, viele Jugendliche nutzen die schulfreie Zeit und bessern ihr Taschengeld jetzt mit einem Ferienjob auf. Dabei ist bei Arbeitgebern oftmals die Praxis verbreitet, Schülern, die noch nicht volljährig sind, für ihre Tätigkeit nicht mal den Mindestlohn zu zahlen. Denn bei Jugendlichen und bei Langzeitarbeitslosen lässt der Gesetzgeber Ausnahmen zu: „Es ist nicht einzusehen, warum abhängig von Alter oder Biografie für die gleiche Arbeit unterschiedlich bezahlt wird. Der Mindestlohn muss für alle gelten! Ausnahmen davon sollte es grundsätzlich nicht mehr geben“, kritisiert der Klaus Wicher, 1. Landesvorsitzender Sozialverband Deutschland (SoVD). Für ihn war die Einführung des Mindestlohns ein erster Schritt hin zu fair bezahlter Arbeit: „Um Armut wirkungsvoll zu bekämpfen, muss er allerdings deutlich auf wenigstens 12 Euro angehoben werden.“
Er empfiehlt vor allem den jungen Ferienjobbern, Rückgrat zu zeigen und sich nicht unter Wert zu verkaufen: „Es gibt viele Branchen, die händeringend Aushilfen suchen, ich denke da vor allem an die Gastronomie. Arbeitgebern, die weniger als 9,19 Euro pro Stunde zahlen wollen, sollte man die kalte Schulter zeigen, absagen und sich etwas Anderes suchen.“