Rechtzeitig vor dem Urlaub sorgt die Pflegereform in diesem Jahr dafür, dass häusliche Pflege finanziell etwas bessergestellt wird und Gelder flexibler eingesetzt werden können. Das Budget für Kurzzeitpflege steigt ab dem 1. Juli auf 1.854 Euro pro Jahr. Diese greift, wenn Pflegebedürftige nicht zuhause, sondern vorübergehend stationär betreut werden müssen. Häufig ist das der Fall, wenn die Pflegebedürftigkeit sehr plötzlich eintritt – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt – oder zeitweise ungewöhnlich intensive Pflege notwendig ist.
Für mehr Flexibilität gibt es künftig ein gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Pflegebedürftige können ab Pflegegrad 2 dann je nach Bedarf insgesamt bis zu 3.539 Euro pro Jahr flexibel einsetzen.
Die Verhinderungspflege kommt zum Einsatz, wenn Angehörige die Pflege kurzfristig oder auch für mehrere Tage oder Wochen nicht übernehmen können, weil sie zum Beispiel einen dringenden Termin wahrnehmen müssen, erkrankt sind oder in den Urlaub fahren. Bisher konnten Betroffene erst nach sechs Monaten häuslicher Pflege Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Dank der Reform entfällt diese so genannte Vorpflegezeit. Und noch eine gute Nachricht gibt es für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 sowie für ihre pflegenden Angehörigen: Der Anspruch auf Verhinderungspflege beträgt ab Juli künftig bis zu acht Wochen pro Jahr, statt wie bisher bis zu sechs Wochen.
Geld gibt es auf Antrag bei der Pflegekasse. „Wichtig ist, Quittungen und andere Belege zu sammeln, die nachweisen, welche Kosten entstanden sind“, rät Klaus Wicher. „Wenn der Antrag rückwirkend gestellt wird, können die Belege gleich mit eingereicht werden.“