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SoVD-Sozialtipp: Mehr Flexibilität und Unter­stüt­zung für pflegen­de Angehörige

So erleichtert die Pflegereform 2025 den Alltag

Auf dem Bild sieht man eine ältere Frau, die in einem Rollstuhl sitzt und von einer jüngeren Frau betreut wird. Die ältere Frau trägt eine graue Strickjacke und hat eine Decke über den Beinen. Sie lächelt glücklich. Die jüngere Frau, die ein weißes Pflegeoutfit trägt, steht hinter ihr und legt ihr fürsorglich die Hände auf die Schultern. Im Hintergrund sind unscharfe grüne Pflanzen und ein Gebäude zu sehen, was auf eine Außenaufnahme hinweist. Die Szene strahlt Wärme und Fürsorge aus.

Rechtzeitig vor dem Urlaub sorgt die Pflegereform in diesem Jahr dafür, dass häusliche Pflege finanziell etwas bessergestellt wird und Gelder flexibler eingesetzt werden können. 

Das Budget für Kurzzeitpflege ist bereits zum 1. Januar 2025 auf 1.854 Euro pro Jahr angehoben worden. Diese greift, wenn Pflegebedürftige nicht zu Hause, sondern vorübergehend stationär betreut werden müssen. Häufig ist das der Fall, wenn die Pflegebedürftigkeit sehr plötzlich eintritt – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt – oder zeitweise ungewöhnlich intensive Pflege notwendig ist. 

Für mehr Flexibilität gibt es ab dem 1. Juli 2025 ein gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Pflegebedürftige können ab Pflegegrad 2 dann je nach Bedarf insgesamt bis zu 3.539 Euro pro Jahr flexibel einsetzen.  

Die Verhinderungspflege kommt zum Einsatz, wenn Angehörige die Pflege kurzfristig oder auch für mehrere Tage oder Wochen nicht übernehmen können, weil sie zum Beispiel einen dringenden Termin wahrnehmen müssen, erkrankt sind oder in den Urlaub fahren. Bisher konnten Betroffene erst nach sechs Monaten häuslicher Pflege Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Dank der Reform entfällt diese sogenannte Vorpflegezeit. 

Und noch eine gute Nachricht gibt es für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 sowie für ihre pflegenden Angehörigen: Der Anspruch auf Verhinderungspflege beträgt ab Juli künftig bis zu acht Wochen pro Jahr, statt wie bisher bis zu sechs Wochen. 

Geld gibt es auf Antrag bei der Pflegekasse. „Wichtig ist, Quittungen und andere Belege zu sammeln, die nachweisen, welche Kosten entstanden sind“, rät Klaus Wicher. „Wenn der Antrag rückwirkend gestellt wird, können die Belege gleich mit eingereicht werden.“  

Pflegende Angehörige brauchen Auszeiten, um gesund zu bleiben und sich auch um ihre eigenen Belange kümmern zu können. Sie tragen eine hohe Verantwortung und bewältigen tagtäglich herausfordernde Situationen. Die neuen Regelungen bieten mehr Zeit und Möglichkeiten für die notwendige Erholung.

Klaus Wicher, Landesvorsitzender des Sozialverband SoVD Hamburg
SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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