Direkt zum Inhalt springen

Krankschreibung, Reha und Haus­halts­hilfe: Rechte und Pflichten im Überblick

Eine Frau führt eine Übung mit einem grünen Fitnessband durch. Die Frau lächelt, während sie das Band mit beiden Händen hält und es auseinanderzieht. Sie trägt helle Kleidung, und der Hintergrund ist unscharf.

Wenn Krankheit oder ein Unfall den Alltag plötzlich einschränken, entstehen oft Unsicherheiten über Ansprüche gegenüber der Krankenkasse. Neben der Krankschreibung können auch eine medizinische Rehabilitation oder eine Haushaltshilfe wichtige Unterstützungsleistungen sein.

Krankschreibung: Meldung und Nachweise

Eine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) bestätigt die Arbeitsunfähigkeit und ist Voraussetzung für Lohnfortzahlung und Krankengeld. Arbeitnehmende müssen sich in der Regel am ersten Krankheitstag beim Arbeitgeber krankmelden, die ärztliche Bescheinigung muss spätestens am vierten Tag vorliegen. Durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird sie digital an Arbeitgeber und Krankenkasse übermittelt.

Lohnfortzahlung und Krankengeld

Während der ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von etwa 70 Prozent des Bruttogehalts. Bei längerer Erkrankung ist entscheidend, dass Folgebescheinigungen lückenlos ausgestellt werden, da sonst der Anspruch auf Krankengeld entfallen kann.

Verhalten während der Krankschreibung

Eine Krankschreibung bedeutet nicht automatisch Bettruhe. Erlaubt sind alle Tätigkeiten, die die Genesung nicht beeinträchtigen, etwa Spaziergänge oder Arztbesuche. Reisen sind grundsätzlich möglich, müssen jedoch mit dem Genesungsziel vereinbar sein. Im Krankengeldbezug ist vor Reiseantritt eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.

Medizinische Rehabilitation

Die medizinische Rehabilitation dient dazu, die körperliche, psychische und soziale Leistungsfähigkeit nach Krankheit, Unfall oder Operation wiederherzustellen. Voraussetzung ist eine medizinische Notwendigkeit sowie eine realistische Erfolgsaussicht. Beantragt wird die Reha über die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt bei der Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung. Die Maßnahme dauert in der Regel etwa drei Wochen.

Wird ein Antrag abgelehnt, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Haushaltshilfe bei Krankheit

Ist die Haushaltsführung krankheitsbedingt nicht möglich, kann eine Haushaltshilfe durch die Krankenkasse übernommen werden. Sie unterstützt bei alltäglichen Aufgaben wie Kochen, Putzen, Einkaufen oder Kinderbetreuung, sofern keine andere Hilfe im Haushalt vorhanden ist.

Die Grundlage ist eine ärztliche Bescheinigung, anschließend prüft die Krankenkasse den Antrag. Auch hier besteht bei Ablehnung die Möglichkeit eines Widerspruchs innerhalb eines Monats.

Krankschreibung, Reha und Haushaltshilfe sind zentrale Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Entscheidend sind eine rechtzeitige Meldung, vollständige Unterlagen und die Einhaltung von Fristen. Wer seine Rechte kennt, kann wichtige Unterstützungsleistungen im Krankheitsfall zuverlässig sichern.

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
Top bewertet bei Google
4,0 von 5 ★★★★★
300 Bewertungen