Angesichts der Corona-Krise und der bevorstehenden Grippe-Saison bleiben Krankschreibungen per Telefon bei leichten Atemwegserkrankungen weiterhin ohne Praxisbesuch möglich. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzt:innen, Krankenkassen und Kliniken beschlossen.
Bei Erkältungsbeschwerden wie Husten, Schnupfen oder Halsschmerzen können Versicherte also auch künftig nach persönlicher telefonischer Befragung durch Ärzt:innen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu sieben Tage ausgestellt bekommen – und diese um bis zu sieben Kalendertage telefonisch verlängern lassen.
Hintergrundinformationen zur Sonderregelung:
aerzteblatt.de
Weiterführende Infos und FAQs zum Thema Krankschreibung per Telefon und Videosprechstunde:
arztkonsultation.de