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Krankschreibung per Telefon bis 31. März 2023 verlängert

Auf dem Bild sind eine Krankenversicherungskarte, mehrere Euro-Banknoten und -Münzen sowie einige Tabletten zu sehen. Die Krankenversicherungskarte liegt links im Vordergrund, während die Banknoten und Münzen rechts daneben platziert sind. Die Tabletten befinden sich in der Mitte des Bildes.

Angesichts der Corona-Krise und der bevorstehenden Grippe-Saison bleiben Krankschreibungen per Telefon bei leichten Atemwegserkrankungen weiterhin ohne Praxisbesuch möglich. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzt:innen, Krankenkassen und Kliniken beschlossen.

Bei Erkältungsbeschwerden wie Husten, Schnupfen oder Halsschmerzen können Versicherte also auch künftig nach persönlicher telefonischer Befragung durch Ärzt:innen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu sieben Tage ausgestellt bekommen – und diese um bis zu sieben Kalendertage telefonisch verlängern lassen.

Hintergrundinformationen zur Sonderregelung:
aerzteblatt.de

Weiterführende Infos und FAQs zum Thema Krankschreibung per Telefon und Videosprechstunde:
arztkonsultation.de

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