„Wir begrüßen, dass es beim neuen Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) deutlich mehr Parität geben wird, da auch Vertreterinnen und Vertreter von Patienten, Pflegebedürftigen, Verbrauchern und Ärzten in den Verwaltungsrat einziehen werden“, sagt der 1. Hamburger SoVD-Landesvorsitzende Klaus Wicher.
Von der Umstrukturierung könnten auch andere profitieren: „Mit dem neuen Gesetz wird eine Reform der Überprüfung von Krankenhausabrechnungen kommen. Dies könnte das Hamburger Sozialgericht, das zurzeit gerade eine Klagewelle der Krankenkassen gegen Krankenhausabrechnungen abarbeitet, langfristig entlasten. Voraussetzung dafür wäre allerdings ein bundesweit einheitliches, obligatorisches Schlichtungsverfahren, das vorangestellt wird, bevor geklagt werden darf.“
Diese Vorgehensweise würde die angespannte Situation am Sozialgericht deutlich entschärfen. „Menschen, die sich wegen Ansprüchen auf Sozialleistungen wie Renten-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, Opferentschädigung, Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe an das Sozialgericht wenden, sind darauf angewiesen, dass ihre Fälle schnell behandelt werden, denn meist geht es existenziell um Geld, das zum Leben gebraucht wird. Sie alle bekämen in Zukunft schneller ein rechtsverbindliches Urteil.“
Die Ursachen für die Überlastung des Sozialgerichts sind vielfältig: „Nach der Änderung einer Verjährungsregelung im Pflegestärkungssetz, sind Anfang 2019 auf einen Schlag 2.566 Sammelklagen mit rund 38.500 Fällen am Hamburger Sozialgericht eingegangen. Ein enormer Mehraufwand für Richterinnen und Richter sowie juristisches Personal – zwischen 9.000 und 9.500 Klagen aus allen Bereichen werden pro Jahr bearbeiten“, erklärt Wicher.
Zusätzlich bindet die steigende Zahl an Krankenhausabrechnungsstreitigkeiten einen großen Teil der gerichtlichen Arbeitskraft. Konkret stiegen hier die Klageeingänge von 2017 auf 2018 um rund 41 Prozent. Ihr Gesamtanteil beträgt ca. 21 Prozent.