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Inklusion und Barrierefreiheit

Geplantes Behindertengleichstellungsgesetz hat ein klares Handicap: „UN-Behindertenrechtskonvention fordert gleiche Rechte für Behinderte und Menschen ohne Einschränkung“, sagt der Hamburger Landeschef des Sozialverbandes SoVD Klaus Wicher.

„Das geplante Behindertengleichstellungsgesetz hat ein klares Handicap. Es fehlt ein klares Bekenntnis, dass die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen auch in Hamburg uneingeschränkt umgesetzt werden muss", sagt Klaus Wicher, 1. Vorsitzender des SoVD Hamburg. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert gleiche Rechte für Behinderte und Menschen ohne Einschränkung. „Freie Fahrt in einer mobilen Gesellschaft – für alle. So geht Inklusion.“

Wicher kritisiert, dass der Gesetzentwurf die Privatwirtschaft nicht stärker in die soziale Verantwortung nimmt. Der Entwurf verpflichtet vorrangig öffentliche Einrichtungen und bezieht Unternehmen nur in begrenztem Rahmen ein. „Öffentliche Unternehmen gehen dagegen beispielhaft voran. Es ist lobenswert, wenn in Hamburg 80 Prozent des Liniennetzes von U- und S-Bahn bis Ende 2018 barrierefrei ausgebaut werden soll“. Lobt Wicher. „Aber wir brauchen konkrete Pläne, die auch für private Unternehmen bindend sind, um eine barrierefreie Umwelt zu schaffen!“

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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