Einigen Senioren und Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, und von Grundsicherung leben, wird demnächst ein höherer Freibetrag aus ihrer zusätzlichen Altersabsicherung angerechnet. Dies besagt eine neue Fachanweisung, die nach der Verabschiedung in der Hamburger Deputation, in Kraft treten soll.
Die Fachanweisung bezieht sich auf die Einkünfte aus einer zusätzlichen Altersvorsorge, wie Betriebsrenten oder auch Zahlungen aus der Riester- oder Rürup-Rente. Sie besagt, dass in Zukunft ein Sockelbetrag von 100 Euro frei ist und nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Weiterhin werden bis zu 30 Prozent des über den Sockelbetrag hinaus gezahlten Geldes aus der zusätzlichen Altersabsicherung angerechnet, maximal können allerdings nur 208 Euro geltend gemacht werden. Die Neuregelung soll rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.
„Dies gilt allerdings nur, wenn privat vorgesorgt oder Ansprüche aus einer Betriebsrente bestehen“, berichtet Klaus Wicher, 1. Landesvorsitzender Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) in Hamburg. Somit werden nicht alle Grundsicherungsempfänger von dieser Regelung profitieren und wer frühere Ansprüche hat, kann diese nicht mehr geltend machen. „Immerhin bewirkt diese Neuregelung, dass einige Rentner in Grundsicherung etwas mehr Luft bekommen können“, befindet Wicher.
Der größte Teil der Betroffenen muss nichts dazu tun: Die Daten der freiwilligen Zusatzrenten wie Betriebsrente, Leistungen der Versorgungsanstalt Bund und Länder (VBL), Rente nach dem Hamburger Ruhegeldgesetz, sowie Versorgungsrenten von Bundesbahn und Post sind bei der Sozialbehörde gespeichert und werden automatisch angeglichen.
Anders sieht es bei denen aus, die Versicherungsleistungen beziehen, aus denen nicht sofort erkennbar ist, ob es sich beispielsweise um eine kapitalbildende Leistung handelt oder möglicherweise auch um Schadensersatzrenten. Diese Betroffenen müssen selbst aktiv werden, um an der Änderung des Freibetrags teilhaben zu können. Bei all diesen Fällen, die nicht zu den standardmäßigen Betriebsrenten zählen, ist es also wichtig, dass man von sich aus auf das Sozialamt zukommt, um einen Antrag auf Anrechnung zu stellen und diesen prüfen zu lassen.
Allerdings muss man sich darauf einstellen, dass es eine Zeit dauern wird, ehe der neue Bescheid im Briefkasten liegt, da die Sachbearbeiter in den Grundsicherungsämtern nun händisch berechnen und bescheiden müssen. Dies kann möglicherweise einige Monate dauern.
„Die Sozialbehörde ist jetzt aufgefordert, diese Regelung breit bekannt zu machen, damit Menschen mit Ansprüchen diese auch geltend machen können. Hier fehlt es mir noch am notwendigen Willen in der Behörde“, meint Wicher.
So sieht die Neuregelung des Freibetrags aus:
Ein Beispiel: Einem Grundsicherungsempfänger wird eine zusätzliche Altersvorsorge in Höhe von 55 Euro pro Monat ausgezahlt. Diese Einkünfte liegen unterhalb des Sockelbetrages von 100 Euro und bleiben damit anrechnungsfrei. Dem Bezieher steht der Betrag vollständig zur Verfügung
Ein weiteres Beispiel: Ein Grundsicherungsempfänger erhält aus einer zusätzlichen Altersvorsorge (z.B. Betriebs- oder Riester-Rente) 200 Euro pro Monat. Davon bleiben die ersten 100 Euro anrechnungsfrei. Zusätzlich werden von den übersteigenden 100 Euro 30 Prozent nicht angerechnet. Insgesamt stehen also 100 + 30 Euro vollständig zur Verfügung. Die restlichen 70 Euro werden dann von der staatlichen Hilfe abgezogen.