Kurz vor dem Weihnachtsfest hat der Bundesrat die Erhöhung des Arbeitslosengeldes II gebilligt, allerdings Kritik geäußert. „Auch der SoVD Hamburg wendet sich gegen die neuen Regelsätze, weil sie an der Lebenswirklichkeit vorbeigehen. Die Anhebung um 5 Euro zeigt, dass Bedarf und Bedürfnis zwei Welten sind. Der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende müsste um 60 Euro steigen, wenn er im Alltag genügen soll“, sagt Klaus Wicher, 1. Landesvorsitzender des Sozialverbands SoVD Hamburg. Er begrüßt zwar, dass Kinder von sechs bis 13 Jahren künftig 21 Euro mehr (insgesamt 291 Euro) und Jugendliche ab 14 Jahre 5 Euro mehr (311 Euro) erhalten. Doch er wendet ein: „Das Schulbedarfspaket von 100 Euro im Jahr hat mit dem, was Kinder in unseren Schulen brauchen, nichts zu tun. Mit 100 Euro lässt sich keine Chancengleichheit bei Bildung erreichen.“
Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene steigt 2017 von 404 Euro auf 409 Euro pro Monat, für zwei erwachsene Leistungsempfänger in einer Wohnung um vier Euro auf 368 Euro pro Person. Seit 2005 stieg der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene um 64 Euro. „Wer auf die Anhebungen des Regelsatzes schaut, muss sozialpolitisch Bilanz ziehen: Ende 2016 ist jeder fünfte Hamburger von Armut bedroht. Und das sagt nicht nur der Sozialverband, sondern auch das Institut der deutschen Wirtschaft. Ökonomen haben Kaufkraftentwicklung und privaten Konsum im Blick“, sagt Wicher.
„Jeder zehnte ist in einer der reichsten Städte Deutschlands auf Grundsicherung angewiesen. Da reicht der Regelsatz nicht.“ Der SoVD Hamburg fordert daher, die Ursachen für Hartz-IV anzugehen, um arbeitslose Menschen zurück in Arbeit zu bringen und Arbeitnehmer vor einer weiteren Erosion ihrer Lebensabsicherung zu bewahren. Zum Forderungskatalog des SoVD gehört eine Absage an Niedriglohn, die Wiederherstellung eines umfassenden Kündigungsschutzes, der Ersatz der geringfügigen Beschäftigung durch reguläre Voll- und Teilzeitarbeit mit Sozialversicherung, ein Konzept der lebenslangen Qualifizierung. Wicher: „Beim Arbeitslosengeld II sind sowohl die Regelbedarfe als auch die zusätzlichen Leistungen zum faktischen Lebensunterhalt zu verbessern, um die Schere zwischen realen individuellen Bedürfnissen und amtlicher Bedarfsermittlung zu schließen.“