„In Hamburg ist jedes fünfte Kind von Hartz IV abhängig. Gleichzeitig warnt der Kinderschutzbund aktuell vor einem Zusammenhang von Armut und Gewalt gegen Kinder. Wenn es eine Bedingtheit von sozialer Lage in Familien und der Obhut für Kinder gibt, muss dies auch Arbeitsgrundlage der Hamburger Enquete-Kommission zum Thema Kinderschutz sein. Wir begrüßen die Enquetekommission, wenn sie hilft, die in der Vergangenheit in Hamburg zu häufige Gewalt in der Familie gegen Kinder zu vermeiden und die Arbeit der Jugendämter exakter auszusteuern“, sagt Klaus Wicher, 1. Landesvorsitzender SoVD Hamburg.
Wicher nimmt Bezug auf die derzeitige Kritik der Jugendhilfeinspektion am Jugendamt Altona sowie die Vorwürfe an die Bezirksämter, deren Betreuung von Pflegefamilien- und Kindern unzureichend sei. Das Jugendamt Altona hatte den im Dezember 2015 gestorbenen Taylor betreut.
„Die Jugendhilfe hat durchaus auf die Todesfälle und die gestiegene Aufmerksamkeit der Medien und Bürger reagiert“, sagt Wicher. Er nennt zusätzliche Untersuchungsausschüsse und Fachgremien, die die Hilfen für Familien umsetzen. Gleichzeitig gebe es aber weiter Informationslücken zwischen Dienststellen innerhalb der Jugendhilfe und zwischen Jugendhilfe, Gesundheitswesen und Justiz. Ebenso müsse die individuelle Kompetenz der Mitarbeiter in der Jugendhilfe weiter gestärkt und die Zeit für die konkrete Arbeit in den Familien intensiviert werden. Wicher fordert offensiv: „Mehr Übersichtlichkeit, einfachere Dokumentation, Dokumentation darf die Intervention nicht zeitlich überformen. Die aufsuchende Familienarbeit muss in den Mittelpunkt der Arbeit gestellt und die Hilfen zur Erziehung offensiver als bisher genutzt werden.“
Gleichzeitig schließt sich der SoVD Hamburg Erziehungsexperten an, die für Hamburg eine Stärkung der Kinderrechte etwa im Rahmen einer Ombudsstelle fordern. „Wir können so Kinder ernster nehmen. Sie sind die Subjekte und keine Objekte. Wir begrüßen es, dass Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz einen Vorschlag des SoVD aufgenommen hat, die Kinderrechte in der Verfassung zu verankern. Dies ist landes- und bundespolitisch gut, wenn es hilft, das Kindeswohl zu schützen“, sagt Wicher. Die erfolgreiche Arbeit von bereits bestehenden anderen Ombudsstellen zeigt, dass eine Schiedsstelle auch für Kinder und Jugendliche eine Hilfe sein kann.“