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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

„Die Stärkung der privaten Vorsorge ist der falsche Weg! Die neuen Freibeträge in der Grundsicherung sind aus Gründen der Gerechtigkeit wichtig, doch leider helfen sie nur sehr wenigen.“, kritisiert Klaus Wicher, 1. Vorsitzender Sozialverband SoVD in Hamburg.

 

Wer sich eine kleine private Altersvorsorge angespart hatte oder eine kleine Betriebsrente bekommt, dem wurden bisher in der Grundsicherung diese Altersrücklagen voll angerechnet, also quasi gestrichen. Diese Praxis wurde zum 1. Januar 2018 geändert und folgende Freibeträge festgesetzt: die ersten 100 Euro bleiben voll in der eigenen Tasche. Darüberhinausgehende Vorsorge wird angerechnet; maximal können Grundsicherungsbezieher 208 Euro behalten.

Auf den ersten Blick eine positive Entwicklung, bleibt doch ein Teil des Ersparten erhalten und die Grundsicherungsempfänger haben etwas mehr Geld zur Verfügung: „Das ist gut und entspricht den Forderungen des SoVD“, erkennt Klaus Wicher, 1. Landesvorsitzender Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) in Hamburg, an.

Sieht man allerdings genauer hin, dann profitieren von den etwas über 43.000 Menschen, die in der Hansestadt von Grundsicherung im Alter oder von einer Erwerbsminderungsrente leben, nur ganze 998 von den Freibeträgen für die zusätzliche Altersvorsorge. Für Klaus Wicher ist das deutlich zu wenig: „Für die meisten Grundsicherungsempfänger im Alter gibt es weiterhin nichts und sie müssen mit 416 Euro oder weniger im Monat auskommen. Dies liegt auch daran, dass es für kleine Rentenansprüche keine Freibeträge gibt, wie es der SoVD gefordert hat.“

Hier zeigt sich seiner Meinung nach aber auch ein grundsätzliches Problem: „Der von der Bundesregierung eingeschlagene Weg, die private Vorsorge und die Betriebsrenten zu stärken, ist sichtbar falsch, denn gerade Menschen mit kleinen Einkommen profitieren kaum davon.“ Wicher plädiert alternativ dafür, eine Erwerbstätigenversicherung einzuführen, in die alle einzahlen.

Der SoVD schlägt zunächst vor:

  • Anhebung des Rentenniveaus auf (wieder) 53 Prozent
  • Einführung einer Rente nach Mindestentgeltpunkten
  • Streichung der Kürzungsfaktoren in der Rentenformel
  • Wiedereinführung von Rentenversicherungsbeiträgen bei Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
  • Bessere Absicherung bei Erwerbsminderung
  • Vollständige Mütterrente

Um Menschen, die noch im Arbeitsleben stehen, nachhaltig dabei zu helfen gar nicht erst in Altersarmut zu kommen und von Grundsicherung leben zu müssen, sei es unabdingbar, dass der Arbeitsmarkt reformiert werde, so Wicher weiter: „Prekäre Beschäftigungsverhältnisse müssen reduziert werden. Dazu gehören insbesondere die Leiharbeit, 450-Euro-Jobs und Teilzeit. Nur dann haben Arbeitnehmer eine realistische Chance, sich eine ordentliche Rente selbst zu erwirtschaften.“

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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