„In der Rede zum Bürgertag sagte der Erste Bürgermeister Olaf Scholz, Hilfe und Gastfreundschaft für Flüchtlinge sind universelle humanistische Werte. Wir können diese Werte nicht dadurch aufweichen, dass Hamburg sich darauf ausrichtet, wie Abschiebungen schneller gehen können. Wir müssen unsere Kraft nicht allein auf eine Beschleunigung der Abschiebung richten, sondern vor allem auf eine schnellere Integration“, kritisiert Klaus Wicher, 1. Landesvorsitzender SoVD Hamburg.
Der SoVD Hamburg fordert daher ein Gesamtkonzept. „Dieser Masterplan organisiert die Eckwerte des Zusammenlebens: Wohnen, Arbeiten, Leben, Lernen. Dieses WAL-Programm erleichtert es Flüchtlingen, integraler Teil der Hamburger Gemeinschaft zu werden.“ Denn viele werden bleiben.
Mit Blick auf die schnelle praktische Umsetzung fasst Wicher zwei Bereiche ins Auge. Wohnen und Arbeiten. Wir erkennen an, dass der Erste Bürgermeister Ernst macht, den Wohnungsbau zu forcieren. Auch zukünftig müssen Planungsverfahren rascher erledigt werden und ein Quartiersmanagement muss an der Planung der u. a. sozialen Infrastruktur beteiligt werden.“
Auch im Bereich Arbeit müsse nicht nur angesichts des Fachkräftemangels ein Perspektivwechsel erfolgen, so Wicher. „Die Teilhabe an Arbeit und Ausbildung ist per UN-Sozialpakt ein Menschenrecht, das von ausländerrechtlichen Einschränkungen, Ausschlüssen, Vorbehalten und Sanktionierungen befreit werden sollte. Dies muss flankiert werden mit frühzeitiger Förderung durch die Arbeitsagenturen und Job-Center für alle Betroffenen, dem Zugang zu Sprachkursen ab dem Beginn des Aufenthalts unabhängig von Herkunftsstaat und Aufenthaltsstatus“. „Wir freuen uns zu hören, dass Hamburgs ehemaliger Sozialsenator Detlef Scheele sich hierfür bei der Bundesagentur stark machen will“.
Derzeit gilt für Flüchtlinge mit Aufenthaltsduldung und Aufenthaltsgestattung grundsätzlich das Vorrangprinzip: erst nach drei Monaten dürfen sie mit Zustimmung der Agentur für Arbeit eine Arbeit aufnehmen, wenn sich für den Job kein deutscher Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland findet. Nur bei Berufen, in denen wir in Deutschland dringend Fachkräfte suchen, entfällt diese Vorrangprüfung.