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Ermäßigung auf das Deutsch­land­ticket dank Sozial­rabatt

Hamburg unterstützt diejenigen Bürger:innen, deren Einkommen gering ist, beim Kauf von Deutschlandticket, Monats- oder Jobtickets – eine Leistung, die die Stadt aus freien Stücken erbringt. Der Sozialrabatt beträgt 35,50 Euro und wird monatlich erstattet. Das bedeutet, das Menschen mit wenig Einkommen selbst nur 27,50 Euro für die Monatsfahrkarte zahlen müssen. 

Schüleri:nnen, die in Hamburg wohnen sind noch besser aufgestellt: Für sie ist das Deutschlandticket komplett kostenlos. Auch Senior:innen gewährt die Hansestadt ab Mai 2026 einen Rabatt auf das Deutschlandticket. Sie fahren dann zum Preis von 49 Euro durch Stadt und Land.

Wer hat Anspruch auf den Sozialrabatt?

Um einen Sozialrabatt zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Meldeadresse muss in Hamburg sein
  • Nachweis über Sozialleistungen eines Hamburger Leistungsträgers, z. B.:
    • Grundsicherung (SGB II)
    • Laufende Hilfen zum Lebensunterhalt
    • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (SGB XII)
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Wichtig: Auch Partner:innen und Kinder in der gleichen Bedarfsgemeinschaft (unter 25 Jahren) können den Sozialrabatt nutzen.

So beantragen Sie den Sozialrabatt

Online-Antrag über die hvv-App oder Webseite

  • Registrierung im hvv-Onlineshop per Mail
  • Sozialrabatt online beantragen
  • Benötigte Unterlagen:
    • Gültiges hvv Deutschlandticket in der App oder auf der Chipkarte
    • Aktueller Leistungsbescheid

Antrag in Papierform oder Servicestelle

Für Menschen ohne Smartphone oder ohne festen Wohnsitz kann der Antrag in einer hvv-Servicestelle gestellt werden. Betreuer:innen können Anträge per E-Mail für betreute Personen einreichen.

Gut zu wissen

Wer bereits ein Deutschlandticket eines anderen Anbieters nutzt, muss dieses kündigen, bevor ein hvv-Ticket beantragt werden kann.

Gültigkeit und Rückwirkende Nutzung

  • Sozialrabatt gilt nur für volle Monate und solange der Leistungsbescheid gültig ist
  • Antrag kann bis zu drei Monate rückwirkend oder zwei Monate im Voraus gestellt werden
  • Änderungen im Leistungsbezug müssen sofort beim hvv-Kundenservice gemeldet werden, denn eine weiterer Nutzung ohne Anspruch wird als Betrug gewertet und strafrechtlich verfolgt

Hilfe bei der Beantragung gibt es direkt auf der Webseite des hvv, wo alles einfach und Schritt für Schritt erklärt wird: www.hvv.de/de/sozialrabatt

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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