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Engagement-Karte für Hamburg

Wer ehrenamtlich aktiv ist, kann jetzt von zahlreichen Vorteilsangeboten und Ver­günstigungen pro­fitie­ren

In Hamburg sind rund 570.000 Menschen ehrenamtlich aktiv. Mit ihrer Arbeit leisten Sie einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Um ihnen mehr Anerkennung und Wertschätzung entgegenzubringen, aber auch, um freiwilliges Engagement in der Stadt zu fördern und attraktiver zu machen, können Ehrenamtliche die Hamburger Engagement-Karte jetzt online beantragen und damit vielfältige Rabatte und Sonderkonditionen von öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Einrichtungen nutzen – ob im Museum und Gastronomiebetrieb oder bei Freizeit- und Sportangeboten.

Als Teil der Engagementstrategie „Engagement für alle“ wurde die Hamburger Engagement-Karte von Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer am 26. Mai 2024 auf der 25. AKTIVOLI-FreiwilligenBörse offiziell eingeführt. Seit 2020 hat der Sozialverband Deutschland (SoVD), Landesverband Hamburg, verstärkt die Einführung einer „Ehrenamtskarte“ gefordert.

Mit der Umsetzung des Projekts hat die Hamburger Sozialbehörde die doin‘ good gGmbH beauftragt. Hier können Sie die Hamburger Engagement-Karte beantragen, erfahren welche Bonuspartner, Vorteile und Vergünstigungen geboten werden und erhalten alle weiterführenden Informationen:

doin-good.de

Engagement-Karte: Regelungen und Voraussetzungen

Wer die Hamburger Engagement-Karte erhalten kann, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Regelungen gelten, hat der SoVD Hamburg im Folgenden für Sie zusammengefasst:

  • Sie wohnen in Hamburg und/oder sind in Hamburg ehrenamtlich aktiv.
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt (in Ausnahmefällen, bei Inhaber:innen der Jugendleiter:innen-Card Juleica, gelten 15 Jahre).
  • Sie engagagieren sich bereits seit mindestens einem Jahr und beabsichtigen Ihr Ehrenamt fortzuführen.  
  • Sie sind mindestens zwei Stunden pro Woche oder mindestens 100 Stunden im Jahr ehrenamtlich tätig – egal, ob für unterschiedliche Organisationen oder in unterschiedlichen Aufgabengebieten (das Engagement wir zusammengefasst).
  • Sie üben Ihr freiwilliges Engagement aus bei als gemeinnützig anerkannten Vereinen oder Institutionen, bei Mitgliedsorganisationen eines Wohlfahrtsverbands, bei Körperschaften oder Stiftungen des Öffentlichen Rechts und deren Einrichtungen oder bei öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen.
  • Sie erhalten kein Entgelt für Ihr Ehrenamt oder Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung, die die Steuerfreibeträge (nach § 3 Nr. 26 bzw. 26a EStG) in Höhe von aktuell 3.000 bzw. 840 Euro pro Jahr nicht überschreitet. Preisnachlässe oder Vergünstigungen im Rahmen der Engagement-Karte stellen einen geldwerten Vorteil dar. Diese sind bei Überschreiten der vorgenannten Freibeträge grundsätzlich steuerpflichtig. doin‘ good gGmbH wird dazu In Zusammenarbeit mit der Finanzbehörde ein Merkblatt mit steuerlichen Hinweisen erarbeitet, welches zusammen mit der Engagement-Karte ausgehändigt wird.

Wenn Sie 20 Jahre durchgehendes Ehrenamt nachweisen können, wird Ihnen die Engagement-Karte unbefristet zur Verfügung gestellt. Für alle anderen ist die Gültigkeit der Engagement-Karte begrenzt auf zwei Jahre, danach muss sie neu beantrag werden.

Die Engagement-Karte ist personengebunden, nicht übertragbar und nur gültig in Hamburg, unter Vorlage eines Lichtbildausweises. Mittels App soll die Engagement-Karte in näherer Zukunft auch digital zur Verfügung gestellt werden

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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