Viele Bewohner:innen von älteren Wohnungen und Häusern sind auf Öl-Heizungen angewiesen. Diese Menschen darf der Senat nicht in der Kälte stehen lassen. Wir brauchen zügig eine verständliche Klärung, wie die Ölpreisbremse zu beantragen ist", fordert Klaus Wicher, Landesvorsitzender Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hamburg.
Ende vergangenen Jahres konnten diejenigen ihr Hilfspaket aufschnüren, die Erdgas für Wärme und Warmwasser brauchen. Bislang ausgeblieben sind Hilfen für die, die mit Heizöl oder Pellets heizen.
Angesichts der Entlastungspakete wurden viele Verbraucher:innen unterstützt. Doch bisher griff lediglich die Strom- und Gaspreisbremse. Menschen, die mit Heizöl für warme vier Wände sorgen, sind aktuell noch benachteiligt.
Im Dezember 2022 hatte die Bundesregierung entschieden, auch private Haushalte, die mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen, zu entlasten. Doch die Abwicklung obliegt den Bundesländern. Im Gegensatz zu Gas oder Strom kommt der Zuschuss für Heizöl und Pellets daher nicht automatisch. Betroffene müssen selbst aktiv werden.
Wicher fragt: „Warum ist eine pauschale Zahlung nicht möglich wie beim Gas? Für eine Entlastung beim Heizöl muss ein individueller Antrag gestellt werden. Noch ist vielen nicht klar, wie sie an ihr Geld kommen, wie Anträge gestellt werden müssen. Hier müssen der Senat und die zuständigen Behörden schnell aktiv werden – bevor der Winter vorbei ist.“