Um Kontakte zu vermeiden, fallen Hausbesuche durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) weiterhin aus. Eine Einstufung von Pflegegraden erfolgt auch derzeit nur telefonisch.
Wer einen Pflegegrad beantragt, bekommt in der Regel Besuch vom MDK. Dessen Gutachter:innen stellen fest, ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Vor dem Hintergrund der Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen finden seit dem letzten Jahr keine persönlichen Hausbesuche zur Feststellung des Pflegegrades statt.
„Die Beurteilung nach Telefoninterview bzw. Aktenlage führt leider häufiger dazu, dass die Pflegesituation nicht richtig eingeschätzt werden kann. Wir merken immer wieder, wie wichtig Vor-Ort-Termine sind.“, sagt Klaus Wicher, 1. Landesvorsitzender Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hamburg. Bei der Einstufung der Pflegegrade ist die telefonische Einschätzung bindend. Viele Fälle landen dann beim SoVD, der gegen die Beurteilung schriftlich Widerspruch einlegt. Egal ob es um die Einstufung in einen Pflegegrad, um Pflegesach- oder Kombinationsleistungen geht: Die Anzahl der SoVD-Verfahren hat um durchschnittlich 45 Prozent zugenommen. „Eine ähnliche Situation gilt auch in der Krankenversicherung, wenn es etwa um die Versorgung mit Hilfsmitteln geht“, so Wicher weiter.
Der SoVD fordert, dass Pflegebegutachtungen in häuslicher Umgebung mit einer Untersuchung der Pflegebedürftigen sowie aufsuchende Beratungsbesuche wieder zur Regel werden, wenn dies dem Wunsch der Betroffenen entspricht.