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E-Scooter in Bussen

Neue Mitnahmeregelung im HVV.

Laut einer aktuellen Pressemitteilung des HVV, tritt zum 1. Januar 2017 eine HVV-weite Regelung zur Mitnahme von sogenannten „E-Scootern“ (Elektrotoller) in den Bussen der Verkehrsunternehmen in Karft.

Die Beförderungsbedingungen sehen neben dem Vorliegen der Merkmale "G" oder "ag" im Schwerbehindertenausweis, auch bestimmte technische Standards vor: Vierrädrigkeit, max. Länge von 1,20 m und max. Gesamtgewicht von 300 kg samt aufsitzender Person. 

Allen NutzerInnen und Nutzern von E-Scootern bietet der HVV gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen (LAG) die Möglichkeit, eine kostenfreie Schulung samt Prüfung zur sicheren Mitfahrt in Bussen zu absolvieren. Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Pass und Fahrzeug-Plakette. Diese sind Voraussetzung für die Beförderung in den Linienbussen.

Die Schulungstermine können dienstags von 9 - 12 Uhr und donnerstags von 14 - 17 Uhr telefonisch unter 040 725 94-186 erfragt werden. 

Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten der HVV:
www.hvv.de/service/fragen-und-antworten/e-scooter/index.php
www.hvv.de/service/mobilitaet-fuer-alle/schulungen/

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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