Für die Umsetzung des deutschen „Doppel-Wumms“ müssen Ämter und Behörden bundesweit gerüstet sein. Der Hamburger Personalengpass ist nur ein Beispiel dafür, dass langfristige, nachhaltige Planungen jetzt dringend erforderlich sind.
„Wenn die Sozialbehörde neue Mitarbeitende einstellt, um zusätzliche Anträge nach der Wohngeldreform bearbeiten zu können, ist das gut. Aber der Engpass besteht schon länger und ist nur ein Beispiel für die Überlastung in den Ämtern und Behörden vor Ort.“, so Klaus Wicher, 1. Landesvorsitzender Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hamburg. Er fordert eine langfristige Planung, um den „Doppel-Wumms“ für die Anspruchsberechtigten in der Hansestadt zeitnah umsetzen zu können. Denn die Entlastungpakete sind an immer mehr Bürger:innen adressiert – da kommt viel Arbeit auf Hamburg zu.
Mit der Wohngeldreform klettert der Zuschuss von durchschnittlich 177 Euro auf bis zu 370 Euro im Monat pro Haushalt. „Die Anhebung des Wohngelds hat der SoVD schon lange gefordert, damit Menschen mit wenig Einkommen den steigenden Mieten und Energiekosten begegnen können. Wenn die Sozialbehörde jetzt mit dreimal so viel Berechtigten rechnet, macht das den Bedarf in der Hoch-Mieten-Stadt Hamburg sehr deutlich“, sagt Wicher weiter und verweist auf weitere Maßnahmen des Bundes, um die Teuerungen abzufedern: „Das alles erfordert mehr und gut ausgebildete Mitarbeitende in Hamburg. Die fallen nicht vom Baum. Personalmangel ist nichts Neues.“ Bereits 2020 hatte der SoVD-Landeschef kritisiert: „Wenn einzelne Mitarbeiter:innen im Amt für Grundsicherung statt 180 Fällen das Dreifache zu bearbeiten haben und sich ein:e Mitarbeiter:in um 300 Anliegen zur Eingliederungshilfe kümmern muss, dann sind nicht nur die Beschäftigten in den Ämtern überlastet – dann werden aus Menschen Fälle, die abzuarbeiten sind.“
Wicher fordert deshalb eine nachhaltige Personalentwicklung: „Wir haben oft gewarnt, dass Personal fehlt und sich die Bearbeitung von Anträgen daher um Monate hinzieht. Derzeit liegt uns das Antwortschreiben einer Hamburger Wohngeldstelle auf einen Weiterbewilligungsantrag vor, in dem auf eine Wartezeit von 20 bis 22 Wochen vertröstet wird. Der Betroffenen wird die Leistung somit noch eine ganze Weile vorenthalten.“ In einem anderen Fall braucht die Bewohnerin eines Pflegeheims eine Bescheinigung zur Befreiung von Rundfunkgebühren der Gebühreneinzugszentrale. Die GEZ aber akzeptiert das Standard-Papier der Sozialbehörde nicht und drängt auf eine aktuelle Bescheinigung. Das Soziale Dienstleistungszentrum reagiert eine Woche nicht auf tägliche Anrufe und Mails. Erst als die alte Dame persönlich erscheint und sich nicht abweisen lässt, erhält sie die Bescheinigung.