Nach dem neusten Vorschlag des Finanzministers sollen Wohnungs- und Hauseigentümer ab 2019 in ihrer Steuererklärung fünf Werte für ihre Immobilie angeben. Dazu gehört zum einen die Nettokaltmiete. Nutzt der Eigentümer die Immobilie selbst, wird eine fiktive Miete berechnet, die sich zusammensetzt aus Daten des Mikrozensus sowie der sechs Mietstufen, wie sie bei der Zahlung von Wohngeld zum Einsatz kommen. Ebenfalls angegeben werden müssen Baujahr, Wohn- und Grundstücksfläche. Außerdem soll bei der Berechnung der Grundsteuer der Bodenrichtwert einfließen. Dieser ergibt sich aus Verkäufen in der Umgebung und wird regelmäßig von Gutachterausschüssen ermittelt.
„Aus meiner Sicht ist das eine komplizierte Rechnung. Und ich ahne, dass dieser Vorschlag für viele arme Menschen in Hamburg eine Mieterhöhung nach sich ziehen wird“, vermutet Wicher. Für ihn ist der Vorschlag von Olaf Scholz nicht zu Ende gedacht: „Wie die Gewichtung der einzelnen Werte aussehen soll, ist nicht geklärt. Weil die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt werden kann, könnte das die ohnehin angespannte Lage vor allem in den Metropolen weiter verschärfen.“