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Der SoVD hakt nach: Zu wenig Frauen­haus­plätze

Drei Fragen und Antworten mit dem Team der Hamburger Frauen­häuser

Der SoVD Hamburg stellte drei Fragen an das Team der Hamburger Frauenhäuser.

Wir schreiben das Jahr 2025. Und immer noch wird jeden Tag gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern der Zugang zu Schutz und Unterstützung in Deutschland verwehrt. Wie ist die Situation in Hamburg?

Vor fast 50 Jahren gründeten Feministinnen in Hamburg das erste Frauenhaus. Damals gab es keine finanzierten Strukturen. Heute werden die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser bezahlt, aber die Strukturen sind chronisch unterfinanziert. Es gibt zu wenig Kolleginnen, viel zu wenig Plätze, die Häuser sind in die Jahre gekommen, die technische Infrastruktur ist miserabel, die meisten Häuser sind nicht barrierearm. 

Gemäß Berechnung der Istanbul-Konvention müsste Hamburg 477 Plätze anbieten können, momentan gibt es 251 Plätze. In der 24/7 werden pro Jahr etwa 500 Frauen mit ungefähr 500 Kindern aufgenommen. Weitere 500 Frauen planen ihre Flucht. 2023 war die Notaufnahme der Hamburger Frauenhäuser an 266 Tagen voll oder überbelegt. Zum Teil waren bis zu 28 Personen gleichzeitig in der 24/7 – bei 15 Plätzen. 

Frauen und Kinder bekommen so nicht die Unterstützung, die sie brauchen. Und die Frauen stehen nicht selten vor der Wahl, Hamburg verlassen zu müssen oder in die Gewaltbeziehung zurückzukehren. Die Kolleginnen leiden unter der psychischen Belastung und darunter, ihren Ansprüchen nicht mehr gerecht zu werden.

Was muss von politischer Seite auf Bundes- und auf Landesebene dringend getan werden, um den Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern zu verbessern?

Die Finanzierung der Hamburger Frauenhäuser ist pauschal. Das heißt, dass jedes Frauenhaus Mittel zur Finanzierung erhält. Im Gegensatz dazu werden in einigen Bundesländern Frauenhäuser komplett oder anteilig über Tagessätze finanziert. Hat eine Frau keinen Anspruch auf Sozialleistungen, muss sie für ihren Aufenthalt im Frauenhaus selbst zahlen. Mit der Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes kommt endlich der Rechtsanspruch auf Gewaltschutz für Frauen – aber erst 2032. Das ist viel zu spät. Zudem sind marginalisierte Gruppen wie Gewaltbetroffene mit prekärem Aufenthaltsstatus sowie TIN*-Personen ausgeschlossen bzw. ihr Rechtsanspruch eingeschränkt worden. Gewaltschutz muss für ALLE gelten!

Das Motto des diesjährigen Internationalen Frauentages am 8. März lautet: „Jede:r für Gleichberechtigung“ („each for equal"). Was muss sich in unserer Gesellschaft verändern, um Frauen besser schützen zu können?

Gewalt gegen Frauen beruht auf gesellschaftlichen Machtstrukturen, welche stark patriarchal geprägt und verwurzelt sind. Es sollte daher gesellschaftliches Ziel sein, eben diese genannten Strukturen gemeinsam abzuschaffen und damit der Gewalt gegen Frauen den Boden zu entziehen. Unser Ziel ist es also auch immer, unsere Arbeit überflüssig zu machen.

24/7 - zentrale Notaufnahme der Hamburger Frauenhäuser

Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, können sich rund um die Uhr telefonisch an die zentrale Notaufnahmestelle der Hamburger Frauenhäuser wenden. Die Notrufnummer lautet: 040 / 8000 4 1000. 

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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