Der Tod des Hamburger Box-Olympiasiegers Dieter Kottysch vor wenigen Tagen hat ein Thema wieder in den Fokus gerückt, das aus Sicht des Sozialverbands Deutschland (SoVD) schon seit langem mehr als akut ist. Kottysch litt an Demenz und lebte seit drei Jahren in dem Seniorenpflegeheim „Emilienhof“. Obwohl er Pflegegrad 4 hatte, wurde der ehemalige Champion offensichtlich unzureichend betreut.
Klaus Wicher, 1. Landesvorsitzender des SoVD Hamburg, macht hierfür die städtische Wohn-Pflege-Aufsicht verantwortlich. „Seit langem ist bekannt, dass diese Einrichtung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz die regelmäßig vorgeschriebenen jährlichen Prüfungen nicht in allen Hamburger Einrichtungen vornimmt.“
Wicher beruft sich auf die Antwort des Hamburger Senats auf die Kleine Anfrage der CDU Abgeordneten Birgit Stöver aus dem Februar 2017. Aus ihr geht hervor, dass im vergangenen Jahr nur etwas mehr als ein Drittel der 345 Hamburger Wohneinrichtungen für Senioren kontrolliert worden sind. Es ist sogar möglich, dass es noch weniger waren, da nicht aufgeschlüsselt ist, welche Einrichtungen mehrfach überprüft wurden. Ein fahrlässiger Umgang mit hilfsbedürftigen Menschen, die auf kompetente Betreuung und Pflege angewiesen sind, meint Wicher: „Diese mangelnde Kontrolle führt dazu, das Missstände, wie sie offensichtlich in dem Wandsbeker Pflegeheim, in dem Kottysch untergebracht war, geherrscht haben, zu spät entdeckt werden. Hier muss es mehr Prävention geben!“
Die Ursachen dieser Zustände sind für Wicher eindeutig: „Die erforderliche Kontrolle von Wohn-, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen und die Prüfung der Qualität der angebotenen Leistungen werden ungenügend wahrgenommen. Hier fehlt es offensichtlich an fachlich ausgebildetem Personal. Dies hat zur Folge, dass eine umfassende Qualitätssicherung zum Wohle pflegebedürftiger und auf Betreuung angewiesener Menschen nur in ungenügendem Maß gewährleistet werden kann. Außerdem fehlt seit langem eine verbindliche Fachanweisung, die einheitliche Bewertungskriterien bei der Prüfung für jede Wohn- und Betreuungsform definiert.“
Der SoVD Hamburg widerholt deshalb aus aktuellem Anlass seine Forderung nach konstruktiven Maßnahmen für den Ausbau von Pflege und Krankenversorgung:
- Eine gesetzeskonforme und deutliche Erhöhung der Zahl der Prüfungen der ambulanten Dienste sowie Wohn-, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen
- Regelmäßige Prüfungen in Wohn-, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen
- Stichproben bei ambulanten Diensten
- Erforderlich sind regelmäßige unangemeldete, anlassunabhängige Prüfungen um einen alltagsgetreuen, realistischen Eindruck von den Leistungen der Einrichtung zu gewinnen und zu vermeiden, dass die Betreuungssituation während der Prüfung wesentlich von der Betreuungssituation im Alltag abweicht
- Die Zahl der für die Prüfung nach § 30 HmbWBG eingesetzten Mitarbeiter der Wohn-Pflege-Aufsicht aufstocken
„Frau Senatorin Prüfer-Storks ist aufgefordert, sich diesem Missstand schnell anzunehmen, den sie seit langem kennt“, so Wicher.