Nach Weihnachten ist die Schutzimpfung gegen das Corona-Virus in ganz Deutschland angelaufen. Zunächst werden Risikogruppen sowie die Mitarbeitenden in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen immunisiert. Dann folgen diejenigen, die außerhalb der Pflege in systemrelevanten Berufen arbeiten, also beispielsweise Lehrer*innen, Arbeitnehmer*innen aus den Bereichen Strom Energie, Abfallwirtschaft oder auch dem Lebensmittelhandel. Wer nicht dazu gehört, wird wahrscheinlich Geduld brauchen, bis es soweit ist.
Der Stand der Dinge
Zunächst das Wichtigste: Die Corona-Schutzimpfung ist freiwillig und für alle Bürger*innen kostenlos.
Wer wird wann geimpft?
Es wird schrittweise geimpft: Zur Gruppe derer, die zuerst geimpft werden, gehören diejenigen, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf oder ein besonders hohes berufliches Risiko haben, sich oder schutzbedürftige Personen anzustecken. Auf diese Personen mit sogenannter „höchster Priorität“ folgen die mit „hoher“ und die mit „erhöhter“ Priorität. Dann „alle übrigen“.
Das Ziel ist, dass nach und nach alle Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu der Schutzimpfung bekommen.
Wo kann ich mich impfen lassen?
Zurzeit sind mobile Impfteams in den Pflegeheimen dabei Mitarbeiter*innen und Bewohner*innen zu impfen. Im Impfzentrum in den Messehallen werden Beschäftigte der ambulanten Pflege und Gesundheitspersonal geimpft. Auch Kliniken impfen ihr Personal. „Dies hätte früher kommen können, ist aber ein erster Schritt in die richtige Richtung, so Hamburgs SoVD-Landeschef Klaus Wicher.
Welche Bürger*innen sind jetzt an der Reihe?
Hamburger*innen über 80 Jahre werden derzeit von der Stadt postalisch über ihre Impfberechtigung informiert. Wer den Brief erhalten hat, sollte telefonisch unter 116 117 oder online Termine im Zentralen Impfzentrum (Hamburger Messehallen, Eingang West) vereinbaren (www.impfterminservice.de/impftermine). Dabei kann auch bereits der Termin für die – notwendige – zweite Impfung abgemacht werden. Eine persönliche telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich; auch Angehörige, etwa Sohn oder Tochter, können den Termin vereinbaren. Sie dürfen zudem in die Messehallen mitkommen, sich allerdings nicht mitimpfen lassen. Die Reihenfolge wird eingehalten. Ausnahme: Ist auch der*die Lebenspartner*in Impfberechtigt, reicht ein Termin. Die Impfung selbst dauert ca. 30-45 Minuten. Mitzubringen sind: Versichertenkarte, Berechtigungsnachweis, Personalausweis und Terminbestätigung (Termincode per E-Mail, SMS oder Post). Der Impfpass ist nicht notwendig.
Später, vermutlich im dritten Quartal 2021, wenn diese große Gruppe an Menschen versorgt ist, wird die Impfung voraussichtlich auch bei Hausärzt*innen verfügbar sein.
Warum bekomme ich die Impfung noch nicht bei meinem Hausarzt?
Das hat vor allem logistische Gründe. Manche Impfstoffe müssen stark gekühlt werden, kommen in großen Mengen und müssen richtig gelagert werden. Außerdem lässt es sich besser organisieren, dass vor allem die Menschen zuerst geimpft werden, die besonders geschützt werden sollen.
Wann kann ich mich als Nicht-Risikopatient impfen lassen?
Wenn im Verlauf immer mehr Impfstoffdosen zur Verfügung stehen sollten und alle weiteren Bedingungen, wie beispielsweise die angemessene Lagerung, erfüllt werden können, ist ein Übergang der Impfung in die Regelversorgung geplant.